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#Wer rettet die deutsche Luftfahrt?

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Wer rettet die deutsche Luftfahrt?

Erhalt der Landerechte trotz weggebrochener Nutzung, weitere Hilfen für die Flughäfen, Vermeidung zusätzlicher Lasten für die Flugsicherung – das sind die wichtigsten Ergebnisse des sogenannten Luftverkehrsgipfels. So hat die Corona-Pandemie  die Branche schwer getroffen. Die in der Krise teilverstaatlichte Lufthansa verbuchte im vergangenen Quartal abermals einen weiteren Milliardenverlust, auch die Flughäfen mit ihren Beschäftigten und Dienstleistern leiden massiv unter den Folgen. Auf dem Luftverkehrsgipfel 2020 drehte sich dementsprechend alles um die Herausforderungen durch die Pandemie und mögliche Hilfen für die deutsche Luftfahrtbranche.

Manfred Schäfers

„Wir machen Rettungspakete nicht für einen Flughafenchef, sondern für 180.000 Beschäftigte, die an den Flughäfen in Deutschland arbeiten, und etwa 25 bis 30 Prozent dieser Beschäftigten sind in Gefahr“, erläuterte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Freitag vor der Zusammenkunft im Deutschlandfunk. Vom Flugzeugbauern bis hin zu Flugsicherung, Airlines und Flughäfen geht es nach seinen Worten um eine Branche mit etwa 800.000 Beschäftigten. „Wir haben eine Wertschöpfung allein an den Flughäfen von 27 Milliarden Euro in den letzten Jahren gehabt.“ 2919 habe man 227 Millionen Passagiere gehabt.

Als Ziel wird in der Abschlusserklärung genannt, die Weichen so zu stellen, „dass die Branche möglichst ohne strukturelle Schäden aus der Corona-Krise hervorgeht und Arbeitsplätze in der Branche dauerhaft gesichert werden“. Die Vorhaltekosten der Flughäfen hätten allein von März bis Juni 740 Millionen Euro betragen und stellten damit eine erhebliche Belastung dar. Damit diese Betriebsbereitschaft aufrechterhalten werden kann, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der Gesellschafter, um die wirtschaftliche Grundlage der Flughäfen mittelfristig zu sichern. Auf Grundlage des zeitlich befristeten beihilferechtlichen Sonderrahmens („Temporary Framework“) der Europäischen Kommission könne die öffentliche Hand (also Bund, Länder oder Kommunen) mit der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze“ seit Mitte August 2020 die auf Grund der Corona-Pandemie entgangenen Erlöse der Flugplätze beihilferechtskonform ausgleichen.

Antragsfrist wird verlängert

Das Verkehrsministerium strebt eine Erweiterung und Verlängerung dieser Regelung an. Konkret soll die Antragsfrist für Zuschüsse zum Ausgleich von pandemiebedingten Schäden bis Ende März 2021 verlängert werden. „Des Weiteren sollen finanzielle Hilfen auch für Fixkosten möglich sein“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. „Damit wird es der öffentlichen Hand ermöglicht, für die in ihrem Einflussbereich liegenden Flughäfen über die bereits gewährten oder beabsichtigten Beihilfen hinaus weitere finanzielle Unterstützungen zu bieten.“ Zusätzliche Anstrengungen werden als notwendig angesehen, um die wirtschaftliche Grundlage der Flughäfen mittelfristig zu sichern. „Bund und Länder sind sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Flughäfen bewusst und werden in den nächsten beiden Wochen in Gesprächen nach finanziellen Lösungen für die Flughäfen suchen.“

Nachdem der europäische Gesetzgeber seit Beginn der Corona-Pandemie dafür gesorgt hat, dass für die Beibehaltung historischer Start- und Landerechte nur mindestens 80 Prozent der jeweiligen Flüge tatsächlich durchgeführt werden müssen, befürworten die Gipfelteilnehmer eine Verlängerung dieser Regelung bis in den Sommer 2021. Gleichzeitig unterstützt das Verkehrsministerium die Bestrebungen der Europäischen Kommission, die EU-Slot-Verordnung zu ändern, „um bei einem langfristig geringeren Verkehrsaufkommen einen rechtssicheren Regelungsrahmen zu schaffen“.

In der Abschlusserklärung wird außerdem darauf eingegangen, dass im Zuge des Verkehrsrückgangs  auch die Einnahmen der Flugsicherungen stark zurückgegangen sind. „Unter Zugrundelegung der alten Rechtslage hätten diese Einnahmerückgänge bis auf einen Eigenanteil von 4,4 Prozent im Folgejahr durch erhöhte Flugsicherungsgebühren ausgeglichen werden müssen“, heißt es. Eine zeitliche Streckung dieser Ausgleichszahlungen ist schon geplant. Die Flugsicherungsorganisationen müssten zudem Anstrengungen unternehmen, ihre Kosten zu begrenzen. Um die Funktionsfähigkeit sowie Investitionskraft der Flugsicherungen aufrechtzuhalten, wird der Bund als Eigentümer darüber hinaus Möglichkeiten zur Überbrückung oder Deckung von Finanzierungslücken bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH prüfen.

Die Initiative „Am Boden bleiben“, die zuletzt durch eine Blockade der BER-Eröffnung bekannt wurde, forderte, nicht weitere Steuergelder in das klimaschädlichste Transportmittel zu stecken. „Regionalflughäfen schrieben schon vor Corona rote Zahlen und wurden mit Steuergeldern künstlich am Leben erhalten“, sagte ihre Sprecherin Lena Tucnak. Es sei sowohl aus ökonomischer als auch aus sozialer und ökologischer Sicht sinnvoll, Regionalflughäfen jetzt zu schließen.

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