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#Wer von den neuen Klimagesetzen profitiert und wer nicht

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Wer von den neuen Klimagesetzen profitiert und wer nicht

Lange wurde darüber verhandelt, jetzt wird es ernst: Zum 1. Januar treten wichtige Teile der Klimabeschlüsse vom vergangenen Jahr in Kraft und werden das Heizen und Autofahren teurer machen. Denn für jede Tonne des klimaschädlichen Kohlendioxids, das Wohnungen und der Verkehr verursachen, müssen Vermieter und Immobilienbesitzer sowie die Tankstellen bezahlen. Sie werden die Kosten aber an die Autofahrer und über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Mit den eingenommenen Milliarden werden die Bürger an anderer Stelle entlastet – steuerlich und im Falle von Bedürftigen durch ein höheres Wohngeld. Zudem sollen Förderprogramme die energetische Sanierung unterstützen. Manch einer hat dann durch die Klimagesetze sogar mehr Geld als vorher im Geldbeutel.

Dyrk Scherff

Dyrk Scherff

Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Es wird also Gewinner und Verlierer der Beschlüsse geben. Die Auswirkungen sind 2021 noch überschaubar, wachsen aber stetig. Denn der Preis für den CO2-Ausstoß steigt jedes Jahr. Anfangs kostet eine Tonne CO2 zunächst 25 Euro, 2025 schon 55 Euro. Danach soll sich der Preis in einem nationalen Emissionshandel abhängig von der Nachfrage entwickeln. Für 2026 ist dabei maximal ein Preis von 65 Euro je Tonne erlaubt, danach gibt es keine Begrenzung. Durch eine stärkere Reduzierung der handelbaren CO2-Zertifikate könnte die Politik dann den Preis in die Höhe treiben. Ein solches Handelssystem gibt es europaweit seit einigen Jahren schon für die Emissionen von Industrieanlagen und den europäischen Flugverkehr.

Mieter und Vermieter

Für den CO2-Ausstoß aus Wärme von Gas- und Ölheizungen muss künftig bezahlt werden, Fernwärme und erneuerbare Energien bleiben außen vor. Wie teuer das wird, hängt zum einen vom Wärmebedarf der Wohnung ab. Der steigt mit der Größe und dem Alter. Ein unsaniertes Haus von 1960 verbraucht durchaus viermal so viel Öl oder Gas wie ein heutiger Neubau, eine größere Wohnung mehr als eine kleine. Diese Zahlen erfährt jeder über den Energieausweis. Zum anderen entscheidet das Alter der Heizung. Eine alte Anlage emittiert mehr CO2. Die Kosten durch die Klimagesetze können sich dadurch um bis zu 25 Prozent bei Öl und etwa 10 Prozent bei Gas im Vergleich zu einer neuen Anlage erhöhen. Für eine neue Gaszentralheizung geht die Wohnungsgesellschaft Vonovia in einer Rechnung für die F.A.S. für eine 100-Quadratmeter-Wohnung von Mehrkosten von 100 Euro im Jahr 2021 für einen unsanierten Altbau aus und 25 Euro für einen Neubau. 2025 steigt die Zusatzbelastung auf 220 und 55 Euro (siehe Grafik). Für eine Gasetagenheizung werden etwa zehn Prozent mehr fällig. Auf Basis von Zahlen des Bundesumweltministeriums für eine durchschnittlich alte Heizungsanlage errechnen sich etwas höhere Zusatzkosten. Gestritten wird nun darum, wer bei Mietwohnungen die Zusatzkosten für die CO2-Emissionen tragen soll.

Nach derzeitigem Stand wird das der Mieter sein. Begründung: Nur er kann durch sein Verhalten den Verbrauch beeinflussen, und Heizungskosten werden auch schon bisher voll vom Mieter getragen. Die Union will daran festhalten, während die SPD fordert, die Zusatzkosten auf Mieter und Vermieter hälftig aufzuteilen, um dem Vermieter einen Anreiz zu geben, das Haus zu dämmen oder eine neue Heizung einzubauen. Die Grünen wollen sogar, dass nur der Vermieter die Zusatzkosten trägt, weil nur er energetisch sanieren kann. Vonovia hat einen eigenen Vorschlag. „Sollte es zu einer Aufteilung kommen, sollte sie nicht hälftig sein. Für Häuser mit älteren Heizungen sollte der Anteil des Vermieters zum Beispiel 80 Prozent betragen, für energieoptimale Neubauten dafür nullProzent“, schlägt der Vorstandsvorsitzende Rolf Buch vor. „Das erhöht den Anreiz, vor allem ältere Immobilien zu sanieren. Dort bringen Modernisierungen am meisten fürs Klima.“

Im nächsten Jahr wird aber zunächst wohl der Mieter die Kosten allein tragen müssen, für Änderungen vor Jahresende ist es zu spät. Merken wird er die Zusatzkosten vermutlich erst ein Jahr später mit der Nebenkostenabrechnung für 2021.

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