Nachrichten

#Wie ein Solidaritätsfonds den Flutopfern helfen soll

Wie ein Solidaritätsfonds den Flutopfern helfen soll

Der Umfang der Flutschäden von Mitte Juli wird immer deutlicher – und wie der Wiederaufbau finanziert werden soll. An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschließen, damit die öffentlichen Hilfen möglichst bald an die Geschädigten ausgezahlt werden können. Dem Entwurf zufolge, dessen letzte Fassung vom Dienstag der F.A.Z. vorliegt, wird ein nationaler Solidaritätsfonds mit dem Namen „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes eingerichtet. Er wird mit 30 Milliarden Euro ausgestattet. Mehr als die Hälfte davon, rund 16 Milliarden, soll dem Papier zufolge schon aus dem Bundeshaushalt des laufenden Jahres stammen.

Dieser Betrag setzt sich aus 2 Milliarden Euro zusammen, die für den Aufbau der Bundesinfrastruktur nötig sind, etwa für beschädigte Straßen oder Bahnlinien. Weitere 14 Milliarden hält Berlin 2021 für den Wiederaufbau in den Bundesländern bereit. Den vom kommenden Jahr an nötig werdende Rest, noch einmal 14 Milliarden Euro, stellt zwar auch der Bund zur Verfügung, das Geld stammt formal aber von den Ländern: Sie verzichten 30 Jahre lang, zwischen 2021 und 2050, auf einen Teil ihres Umsatzsteueranspruchs.

Staatshilfe soll für alle zugänglich sein

Der Bundestag will über den Gesetzentwurf am Mittwoch in einer Woche auf einer Sondersitzung beraten. Das bestätigten Abgeordnete der F.A.Z. Die Verabschiedung der Novelle sei dann während einer ohnehin geplante Sondersitzung am 7. September vorgesehen. Anschließend geht die Vorlage in den Bundesrat. „Noch vor der Bundestagswahl sollte alles unter Dach und Fach sein“, war am Dienstag in Berlin zu hören.

Die Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zu dem geplanten Sondervermögensgesetz sieht unter anderem einen Pfändungsschutz vor, damit auch überschuldete Unternehmen und Haushalte Soforthilfen erhalten können. Statt langfristiger Anträge an die Vollstreckungsgerichte zu stellen, soll es ausreichen, wenn die Schuldner den Banken, bei denen die Pfändungskonten geführt werden, eine Bescheinigung vorlegen, etwa den Bewilligungsbescheid über die Fluthilfen.

Wissen war nie wertvoller

Sichern Sie sich mit F+ 30 Tage lang kostenfreien Zugriff zu allen Artikeln auf FAZ.NET.

JETZT F+ LESEN


Das Telekommunikationsgesetz will die Koalition so ändern, dass die Katastrophenwarnung in Zukunft besser funktioniert. So werden Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, technische und organisatorische Vorkehrungen „für die jederzeitige unverzügliche Aussendung von Warnungen zu treffen“. Künftig soll es möglich sein, Mobiltelefonteilnehmer über CB-Funk zu erreichen. Erleichtert werden will man auch die Möglichkeit, mobile Unterkünfte, Schulen, Kindergärten oder Rathäuser aufzustellen. In Regionen, die sich gegen gefährliche Naturereignisse wappnen müssen, sollen zudem bauliche Veränderungen bei Eisenbahn- und Straßennetzen auch ohne Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren möglich sein.

Neben dem Gesetz sind auch eine sogenannte Aufbauhilfe-Verordnung sowie Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern nötig. Diese Papiere befinden sich noch in Abstimmung. Sie orientieren sich an Vorbildern nach der Flutkatastrophe 2013; damals lagen die Verordnungen rund zehn Tage nach dem Kabinettsbeschluss vor. Ersten Entwürfen zufolge soll es sowohl Zahlungen an geschädigte Hauseigentümer als auch an Unternehmen geben. Für Letztere könnten ein halbes Jahr lang 80 Prozent der Gewinneinbußen ausgeglichen werden. Geplant war bisher überdies, dass Privatpersonen, die ihre zerstörten Häuser wiederaufbauen, 80 Prozent dieser Kosten vom Staat gezahlt bekommen, in Härtefällen 100 Prozent. Die Höhe der Hilfen soll sich an den Zahlungen von Elementarversicherungen orientieren.

Neuen Angaben der Finanzaufsicht BaFin zufolge, die auch für Versicherungen zuständig ist, hatte nicht einmal die Hälfte der geschädigten Immobilienbesitzer und Unternehmen eine solche Elementarschadenversicherung. Dem BaFin-Journal sagte BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund, das „liegt aber nicht, wie man vermuten könnte, an den Versicherern“. In den überflutungsgefährdeten Regionen seien zwar weniger Gebäude versicherbar als im Durchschnitt, und die Tarife seien höher. Dennoch sei es Aufgabe der Kunden, „über ihren Versicherungsschutz nachzudenken“. Die Gewerbetreibenden forderte Grund dazu auf nachzuprüfen, ob ihre Betriebsunterbrechungsversicherung auch bei solchen Schäden greife.

Die BaFin hat 150 Versicherungen und 28 Rückversicherer zu den Flutfolgen befragt. Die Erstversicherer erwarteten bis zu 5,7 Milliarde Euro Schaden, wovon 4 Milliarden rückversichert seien. Trotz der hohen Belastung gibt Grund Entwarnung für die Stabilität der Versicherungsunternehmen. Es gebe zwar regionale Unterschiede in der Betroffenheit. „Aus den bisherigen Meldungen lässt sich aber ablesen, dass keine Bestandsgefährdungen drohen, weder bei den Schaden- und Unfallversicherern noch bei den Rückversicherern.“

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!