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#Wie Geld schneller zu Waffen wird

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Deutschland braucht Panzer, Flugzeuge, Schiffe, Munition und vieles mehr, um seine Verteidigungsfähigkeit zu stärken. 100 Milliarden Euro hat die Bundesregierung nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mit einem „Sondervermögen“ zur Verfügung gestellt, damit Notwendiges beschafft werden kann. Doch nur ein Bruchteil der Mittel ist bisher abgeflossen. Wie lässt sich die Bundeswehr besser ausrüsten? Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist dieser Frage nachgegangen. In seinem Gutachten, das der F.A.Z. vorliegt und an diesem Dienstag vorgestellt werden soll, haben die Berater von Robert Habeck (Grüne) Punkte identifiziert, wo die Po­litik ansetzen könnte.

Wie die Gutachter anmerken, steht die militärische Beschaffung schon lange in dem Ruf, langsam und ineffizient zu sein. Darauf hat der Gesetzgeber vor einem Jahr reagiert. Das „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz“ sieht einige Erleichterungen im Vergaberecht vor. Es ist bis Ende 2026 befristet. Es ist von exemplarischer Bedeutung. Wenn sich die Regeln hier bewähren sollten, könnten sie auf andere öffentliche Beschaffungen über­tragen werden, geben die Wissenschaftler zu bedenken.

Bisher war es üblich, dass der Haushaltsausschuss vor der Vertragsunterzeichnung teure Beschaffungen vorgelegt bekam. Mit dem Sondervermögen wurde aus einer Praxis eine Regel. „Diese sogenannte Parlamentsschleife führt zu einer Vermischung von Legislative und Exe­kutive“, merken Habecks Berater an. Zur gewollten Entscheidungsgewalt der Regierung gehöre die Befugnis, Geld aus­zugeben. „Das Parlament hat auch nicht die sachliche Kompetenz, um einzelne Beschaffungsvorgänge im Detail zu beur­teilen.“ Es wäre nicht sinnvoll, dass es diese Kompetenz aufbaue. Das Mikromanagement von Regierung und Verwaltung sei keine legitime Aufgabe der Legislative. „Der Parlamentsvorbehalt ist als zusätz­liche Kontrolle gedacht, führt aber dazu, das Vergabeverfahren zu verteuern, intransparenter und lobbyanfälliger zu machen und zeitlich in die Länge zu ziehen.“ Die Regel sollte aufgehoben werden.

Verzicht auf die Vergabekammer?

Kritisch bewerten die Wissenschaftler eine weitere Sonderregelung: die mög­liche Beschränkung der Auftragsvergabe zugunsten europäischer Kooperationsprojekte. „Wenn die Regel greift, können auch Anbieter aus anderen NATO-Staaten, insbesondere aus den USA, ausgeschlossen werden. Die Regel hat also ei­nen protektionistischen Effekt“, schrei­ben sie. Es sei eine politische Frage, ob die Bundesrepublik die Erhöhung des Verteidigungshaushalts dazu nutzen wolle, neue Kompetenz und neue Kapazitäten aufzubauen oder bestehende im Land zu halten. Eine solche Entscheidung sollte sich nicht hinter europäischen Kooperationsprojekten verstecken. Doch könne die Förderung der eigenen Industrie nur ein Nebenzweck sein. Hauptzweck bleibe die Verteidigungsfähigkeit des Landes. Besser wäre es, für die Förderung der eigenen Industrie eine transparente Regel zu schaffen. „Zu diesem Zweck könnte man zum Beispiel Projekten einen definierten Bonus in der Vergabeentschei­dung geben.“

Beim Beschaffungsverfahren sprechen sich die Autoren für eine Beschleunigung des Verfahrens aus, das unterlegenen Anbietern die Möglichkeit gibt, den Vorgang überprüfen zu lassen. Die zuständige Vergabekammer ist beim Bundeskartellamt angedockt. Darüber hinaus gibt es eine Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Diese Wege werden relativ selten genutzt. Die einfachste Lösung wäre eine Verkürzung des Instanzenzugs, heißt es. Die Autoren regen einen Verzicht auf die Vergabekammer an. Wenn die sofortige Beschwerde an das Oberlandesgericht erhalten bleiben solle, könnte man für den Vertei­digungsbereich zwingend ausschließen, dass es den Zuschlag verbiete, bis es entschieden habe. „Das hätte im Ergebnis zur Folge, dass die Bundeswehr nach spätestens sieben Wochen handeln kann.“ Zum Schutz kleinerer Anbieter sollten Verträge nicht aufgespalten werden, sondern besser dem ausgewählten Auftragnehmer aufgeben werden, Unteraufträge zu vergeben. Auch könnte man einen bestimmten Budgetanteil für kleinere und mittlere Unternehmen reservieren.

Generell ist der Markt für Rüstungs­güter ein ganz besonderer. Wenn sich die Bundeswehr einmal für ein Waffen­system entschieden hat, sind dem Bericht zufolge die Kosten eines Umstiegs auf ein konkurrierendes Produkt hoch. Umgekehrt könnten die Kosten eines Unternehmens hoch sein, wenn es im Ver­trauen auf die Belieferung der Bun­deswehr Investitionen vorgenommen ha­be. So werde aus einer Wettbewerbs­position später ein bilaterales Monopol. Die Gutachter schlagen daher Anreizverträge vor, die dem Auftragnehmer eine Prämie garantierten, wenn er den Zweck des Vertrages in besonders guter Weise erfülle. „Prämien sollten nicht auf 5 Prozent des Auftragswerts limitiert sein, damit sie ih­re Anreizwirkung erfüllen können.“

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