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#Wie sind Non-Fungible Tokens (NFTs) in Deutschland zu versteuern?

„Wie sind Non-Fungible Tokens (NFTs) in Deutschland zu versteuern?“

Wenn du deine eigenen digitalen Kunstwerke (hier: NFTs) herstellst und sie verkaufst, fällt dies unter der Kategorie “Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit”. 

Wenn du eigene NFTs mintest (herstellst), musst du die Einnahmen aus deiner künstlerischen Tätigkeit versteuern. Eine künstlerische Tätigkeit liegt aber nur dann vor, wenn du eine eigenschöpferische Leistung bringst, in der deine individuelle Anschauung sowie eine hinreichende Beherrschung einer Technik zum Ausdruck kommen.

Dabei hast du allgemeine Regeln zu beachten:

Die Umsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, wobei der Regelsteuersatz 19 Prozent und der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent beträgt. Es gibt aber noch keinerlei Aussagen der Finanzaufsicht darüber, welcher Steuersatz genau für den Verkauf eigener NFTs gilt. 

Wenn du aber nebenberuflich deine eigenen NFTs verkaufst, kannst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen. In diesem Fall müssen deine Umsätze im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegen.

Die Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit sind als selbständige Einkünfte zu erfassen. Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer hängt von deinen Umsätzen bzw. deinem Gewinn ab: Je mehr du verdienst, desto höher ist auch der Steuersatz. 

Die durch die Tätigkeit anfallenden Ausgaben kannst du von den Einnahmen abziehen. Wenn du eigene NFTs nebenberuflich versteuert, ist der Gewinn mit deinem weiteren Einkommen zu versteuern.

Die Einkünfte aus der selbständigen Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. 

Allgemein ist es zu empfehlen, sich  folgende Informationen zu notieren und in der Steuererklärung anzugeben:

  • Art des NFT

  • Schaffungszeitpunkt des NFT

  • Schaffungszeitpunkt des / der dem NFT zugrunde liegenden Wirtschaftsguts/ Wirtschaftsgüter

  • Inhalte des NFT (Art und Umfang)

  • Nachweis der eigenen Erschaffung der zugrunde liegenden Wirtschaftsgüter (um ggf. Gewerbesteuer zu vermeiden)

  • Verkaufszeitpunkte des NFT

  • Verkaufsbeträge (inkl. Umrechnungskurse der Kryptowährungen)

  • Datum des Zuflusses des Verkaufserlöses

 

Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit Blockpit verfasst. Erfahren Sie mehr über Blockpit.  
Haftungsausschluss. Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Informationen. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vervollständigt und erheben weder Anspruch auf Richtigkeit noch auf Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.

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