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#Woelki will sich Betroffenen von sexueller Gewalt zuwenden

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Woelki will sich Betroffenen von sexueller Gewalt zuwenden

Über die Zukunft der drei führenden Geistlichen aus dem Erzbistum Köln, die in der vergangenen Woche wegen Pflichtverletzungen bei der Behandlung von Fällen sexueller Gewalt von ihren Aufgaben entbunden wurden, ist nach Worten des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki noch nicht entschieden. Er sei mit den beiden Weihbischöfen Schwaderlapp und Puff sowie dem suspendierten Leiter des Kirchengerichts, Assenmacher, „im Gespräch“, sagte der Kardinal am Dienstag. Demnach gehören die drei Prälaten weiterhin dem Domkapitel an und wären im Fall der Wahl eines Erzbischofs stimmberechtigt. Weitere persönliche Konsequenzen ziehen die Darlegungen in dem Gutachten der Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger einstweilen nicht nach sich.

Daniel Deckers

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in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

Woelki sprach mit Blick auf seine Person davon, er habe immer „pflichtgemäß und rechtssicher gehandelt“. Er wäre aber besser gewesen, wenn er manchmal mehr getan hätte, als er von Rechts wegen hätte tun müssen. Seine Art, für die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit Verantwortung „anzunehmen und wahrzunehmen“, sei die, „alles dafür tun, dass möglichst keine Fehler mehr passieren können“. Zudem wolle er sich „stellvertretend für die, die Augen und Ohren verschlossen hätten,“ den Betroffenen von sexueller Gewalt zuwenden. „Ich biete allen, die es wünschen, ein persönliches Gespräch an“, sagte Woelki im Hinblick auf die mehr als 300 Betroffenen, die zwischen 1975 und 2018 von Geistlichen und Laien in Diensten des Erzbistums sexuelle Gewalt erfahren haben.

Frauen sollen mehr eingebunden werden

Woelki sprach auch davon, dass die Organisation der Bistumsverwaltung verbessert werden müsse. Leitungspersonal müsse auf die jeweiligen Aufgaben durch Schulungen vorbereitet werden, zudem sei ein System der „gegenseitigen Kontrolle“ notwendig, wenn möglich auch „von außen“. Als Stichworte fand der Kardinal auch „governance“ und „compliance“ in seinem Manuskript.

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Wie und wann diese Vorsätze verwirklicht werden, ging aus den Ausführungen des Kölner Generalvikars Markus Hofmann nicht hervor. Der Leiter der Bistumsverwaltung stellte vielmehr „erste Maßnahmen und Konsequenzen als Reaktion“ auf das Gercke-Gutachten vor. Mehrere davon sind lange überfällig, längst vereinbart beziehungsweise stehen schon vor ihrem Abschluss. So verlangt der Vatikan seit mehreren Jahren von allen Bischofskonferenzen die Einrichtung eines „Hinweisgebersystems“, in dem Personen anonym Beschwerden oder Hinweise in Bezug auf sexuellen Missbrauch hinterlassen können. Die amerikanischen Bischöfe haben ein solches System längst installiert, die Deutsche Bischofskonferenz fühlt sich bislang nicht angesprochen. In Köln soll nun ein solches dereinst eingerichtet werden.

Die Bildung einer „Unabhängigen Aufarbeitungskommission“, wie sie Hofmann in Aussicht stellte, wurde indes vor knapp einem Jahr für jedes einzelne der Bistümer zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Fragen sexuellen Missbrauchs vereinbart. In Köln wird es nach Worten Hofmanns dazu einstweilen nicht kommen, weil das Land Nordrhein-Westfalen noch nicht die Personen benannt hat, die als „Unabhängige“ in dieser Kommission mitwirken sollen. Bis dahin soll eine vormalige Ermittlungsrichterin den Beraterstab des Erzbischofs ergänzen.

Als Konsequenz stellte Hofmann auch die Bereitstellung von fünf Millionen Euro für Zahlungen an Betroffene und einer Million Euro für einen Solidarfonds dar, aus dem Betroffene entschädigt werden sollen, wenn Ordensgemeinschaften ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch dieses Vorgehen ist im Prinzip längst vereinbart – ebenso die Evaluation der Präventionsarbeit des Erzbistums und die Neubesetzung des Betroffenenbeirates nach den neuen Regeln der Deutschen Bischofskonferenz.

Schon vor dem Abschluss stehen laut Hofmann die Digitalisierung der Personalakten und die Installation einer manipulationssicheren Aktenbearbeitungssoftware. Verbessert werden soll im Erzbistum Köln nach Worten des Generalvikars die Kontrolle der Auflagen für geistliche Sexualstraftäter. Wer sich nicht an Auflagen halte, müsse mit Sanktionen rechnen. Neu ist auch, dass die sogenannte Interventionsstelle mit einer Person mehr rechnen kann und mehr Frauen an der Ausbildung der Priester beteiligt werden sollen.

Woelki sprach darüber hinaus davon, dass nicht alles in seiner Hand liege, was zu ändern wünschenswert sei. So müsse einiges auf der Ebene des Kirchenrechts verändert werden, etwa der Umstand, dass sexuelle Gewalt nur deshalb sanktioniert wird, weil sie einen Verstoß gegen das sechste Gebot und die Verpflichtung der Priester zu sexueller Enthaltsamkeit darstellt. Diese „Täterperspektive“ sei falsch. Der Kardinal verwies auch auf den Umstand, dass die jüngst verabschiedeten Leitlinien der Bischofskonferenz zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und die schon länger geltenden universalkirchlichen Vorgaben nicht immer übereinstimmten. Dies müsse geändert werden.

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