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#Ein maximal unkooperativer Zeuge

Ein maximal unkooperativer Zeuge

Um 13.30 Uhr wird er tatsächlich vor den Wirecard-Untersuchungsausschuss vorgeführt: Markus Braun, der ehemalige Vorstandsvorsitzende des ehemaligen Vorzeigeunternehmens. Abgeschirmt aus einer Seitentür läuft er blitzschnell vorbei in den Saal 2600 des Paul-Löbe-Hauses. Auch wenn er dort wie einst im schwarzen Rolli und Jackett sitzt (ohne Handschellen), ist der Auftritt des Mannes alles andere als freiwillig.

Manfred Schäfers

Es beginnt mit einer Rechtsbelehrung durch den Vorsitzenden, Kay Gottschalk (AfD). Er, Dr. Braun, sei zu wahren Aussagen verpflichtet, also richtigen und vollständigen, mit vorsätzlich falschen mache er sich strafbar. Er könne die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung für ihn in einem Strafprozess relevant sein könnte. Zivilgerichtliche Verfahren gehörten jedoch nicht dazu.

„Dazu habe ich keine Fragen“, sagt dann der Zeuge, der seit dem 23. Juli in Untersuchungshaft sitzt. Seine Stimme ist da leicht belegt. Später beschreibt ein Ausschussmitglied seinen Auftritt mit den Worten: „Er wirkt geschwächt. Hände zittern. Er verweigert jedwede Aussage.“ Er klammere sich offenbar an die Empfehlung seines Anwalts. Zunächst verliest Braun ein Statement, indem er großzügig Behörden und Politik, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer von jeglicher Schuld in dem Bilanzskandal freispricht.

Immer wieder beruft Braun sich auf Auskunftsverweigerungsrecht

Er habe „zu keiner Zeit Feststellungen getroffen oder Hinweise erhalten, dass sich Behörden, Aufsichtsstellen oder Politiker nicht korrekt, pflichtwidrig oder in irgendeiner Form unlauter verhalten hätten“. Das gelte auch für den Aufsichtsrat als Kontrollorgan und für die Wirtschaftsprüfer. Er wolle sich zunächst vor der Staatsanwaltschaft äußern. „Am Ende werden unabhängige Richter entscheiden, wer die rechtliche Verantwortung für den Zusammenbruch des Unternehmens der Wirecard AG trägt.“ Mehr werde er vor dem Ausschuss nicht sagen, kündigte Braun an.

Anschließend versucht der frühere Hoffnungsträger vieler Anleger, die auf Wirecard gesetzt haben und nun ihren Einsatz weitestgehend verloren haben, seinerseits den Ausschuss vorzuführen. Kühl lässt er die Abgeordneten auflaufen. Von seinem Auskunftsverweigerungsrecht macht er exzessiv Gebrauch.

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Etwa 75 Mal antwortet er auf Fragen – auf kurze, auf lange, auf gutmütige gestellte, auf genervt vorgetragene, zur Arbeit von Wirecard, zu Geheimdiensten, zu Kontakten mit dem Kanzleramt, zu dem Finanzministerium – in leichten Variationen immer dasselbe: Er berufe sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht. Er werde sich gegenüber der Staatsanwaltschaft äußern, aber jetzt nicht hier über sein Statement hinaus.

Diverse unbeantwortete Fragen

Nach ungefähr eineinhalb Stunden und diversen Anläufen wird die Sitzung unterbrochen. Der CSU-Politiker Hans Michelbach weist darauf hin, dass man nun über ein Ordnungsgeld und „ähnliche Dinge“ beraten wolle. Damit spielte er auf die Möglichkeit einer Beugehaft an. Offenbar hatten sich die Ausschussmitglieder auf die Möglichkeit vorbereitet, dass sich der Zeuge Braun maximal unkooperativ verhalten würde. Diese womöglich zu verhängende, auch Zwangshaft genannte Maßnahme werde anders als die Untersuchungszeit nicht auf eine mögliche Haftstrafe angerechnet, hieß es vor der Sitzung.

Die Abgeordneten waren offenkundig der Ansicht, dass Braun sein Auskunftsverweigerungsrecht überstrapaziert. Seine Kontakte zur Politik und die von Wirecard fallen für sie nicht darunter. So gab es einige – natürlich unbeantwortete – Fragen zu dem Gespräch von Finanzstaatssekretär Jörg Kukies vor gut einem Jahr zu Brauns 50. Geburtstag in Aschheim – als es schon konkrete Vorwürfe gegen Wirecard gab.

Der SPD-Politiker Jens Zimmermann tat dies am Morgen zwar als „olle Kamelle“ ab. Aber das sehen die Abgeordneten der anderen Parteien anders. Der FDP-Politiker Florian Toncar nannte es obskur, dass Kukies ohne Zeugen bei Braun aufgetaucht sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Vorstandsvorsitzenden und anderen Wirecard-Managern gewerbsmäßigen Bandenbetrag vor. Braun habe nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ein hierarchisches System aufgebaut, das geprägt gewesen sei von militärisch-kameradschaftlichen Korpsgeist und Treueschwüren. Schon vor der Sitzung hatte sich Braun wenig kooperativ gezeigt. Sein Anwalt hatte über den Bundesgerichtshof letztlich erfolglos versucht, sein Vorführen in Berlin zu verhindern.

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