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#Youtuber „Drachenlord“ zu Bewährungsstrafe verurteilt

„Youtuber „Drachenlord“ zu Bewährungsstrafe verurteilt“

Nur auf den ersten Blick wirkt der Fall des „Drachenlords“ wie eine Auseinandersetzung zwischen Personen aus eher „bildungsfernen“ Milieus: Ein Youtuber prügelt sich in einem Dorf in Bayern mit seinen oft alkoholisierten „Hatern“. So waren zwei der sogenannten Geschädigten, die 2019, einen Tag vor Heiligabend, erst auf den Weihnachtsmarkt in Nürnberg und dann zu seinem Grundstück im mittelfränkischen Altschauerberg pilgerten und ihn dort mit der Mitteilung konfrontierten, „dein Vater hat in deine Mutter neigewichst“, Medizinstudenten. Dafür braucht man im Normalfall ein Einserabitur oder reiche, „bildungs­nahe“ Eltern, die den Studienplatz einklagen. Die beiden Studenten wurden wegen Beleidigung verurteilt.

Die Wortwahl während der seit Jahren andauernden Händel des 32 Jahre alten W. mit seinen „Hatern“, ob im Netz oder vor seinem inzwischen abgerissenen Anwesen, ließ – hüben wie drüben – keine Wünsche offen. Überregional bekannt wurde der Youtuber gerade wegen seiner wachsenden Anhängerschaft, die ihn mit Wonne zu hassen vorgibt. Im Oktober 2021 verurteilte das Amtsgericht Neustadt an der Aisch W. zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Zugrunde lagen Beleidigungen, auch gegen Polizeibeamten, und Körperverletzungen aus den Jahren 2019 bis 2021. Demnach hatte er einen Backstein auf einen Mann geworfen und ihn am Arm getroffen, einen anderen mit einer Taschenlampe geschlagen sowie einen weiteren Mann in den Schwitz­kasten genommen.

Nicht nur „Opfer seiner Umstände“

Gegen das Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung ein. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg ist W. am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der Angeklagte habe sich unter anderem der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter.

Zuvor hatte W. die Vorwürfe abermals gestanden – jedoch hervorgehoben, er sei massiv provoziert worden. Zudem zeigte er nach Angaben des Gerichtssprechers Reue im Hinblick auf die Beleidigung der Polizeibeamten. Das sei „nicht in Ordnung gewesen“. Er hatte in seinen Videos Polizisten beschimpft, da sie ihn seiner Meinung nach unzureichend gegen die „Hater“ unterstützt hätten – die wiederum oft Hunderte Kilometer weit fuhren, um W. zu provozieren.

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Dass das Urteil im Oktober nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründete das Amtsgericht vor allem mit einer negativen Sozialprognose. Denn die Taten haben sich während einer bereits laufenden Bewährungszeit wegen ähnlicher Vorfälle ereignet. Zwar erkannte das Gericht zu seinen Gunsten an, dass er „durch die jahrelangen virtuellen und realen Mobbing-Angriffe der Hater psychisch erheblich belastet sei“. Doch er sei nicht nur „Opfer seiner Umstände“, denn er habe die Reichweite „paradoxerweise“ auch seinen „Hatern“ verdankt. Am Mittwoch wurde auch ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des You­tubers erstattet – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es bestehe die Gefahr, dass private Details für Cyber-Mobbing genutzt werden.

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