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#Wer Recht missachtet, bekommt weniger Geld

Wer Recht missachtet, bekommt weniger Geld

Bei einem der schwierigsten europäischen Themen standen Rat und Parlament am Donnerstag kurz vor einem Durchbruch. Es geht um einen Mechanismus, um Zahlungen an Mitgliedstaaten einzuschränken, wenn sie gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Beide Seiten haben sich in den Verhandlungen seit Anfang Oktober weit angenähert. „Wir haben achtzig Prozent von dem bekommen, was uns wichtig war“, sagte die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses Monika Hohlmeier (CSU) der F.A.Z.

Thomas Gutschker

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Die neue Regulierung sei wirksamer als die Artikel-7-Verfahren, die schon gegen Polen und Ungarn laufen, bisher aber keine Fortschritte gebracht haben. Doch stellten sich die Verhandlungsführer von Grünen und Liberalen quer. Jetzt sollen die Fraktionsvorsitzenden den Knoten durchhauen. Das Parlament bemüht sich um Geschlossenheit, steht aber auch unter Zeitdruck. Solange die Frage der Rechtsstaatlichkeit offen ist, bleibt das ganze im Sommer beschlossene Finanzpaket von 1,8 Billionen Euro blockiert.

Entgegenkommen der Ratspräsidentschaft

Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass Zahlungen aus den Agrar- oder Kohäsionsfonds eingestellt werden können, wenn „Brüche der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die wirtschaftliche Haushaltsführung oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union in hinreichend direkter Weise beeinträchtigen oder ernstlich zu beeinträchtigen drohen“. Die deutsche Ratspräsidentschaft, die im Auftrag der Mitgliedstaaten die Verhandlungen führt, ist dem Parlament mit dieser Formulierung entgegengekommen, weil sie auch die Gefahr einer Beeinträchtigung erfasst.

Der Mechanismus kann somit, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen, präventiv angewendet werden – nicht erst, wenn finanzielle Interessen schon verletzt worden sind. Außerdem gibt es nun auch wieder eine Liste mit Tatbeständen, die als Bruch der Rechtsstaatlichkeit gewertet werden können. Dabei steht an erster Stelle die „Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz“.

Geht ein Staat nicht gegen „widersprüchliche oder gesetzeswidrige“ Entscheidungen von Behörden und Gerichten vor, fällt das ebenfalls darunter. Dazu gehört, dass Interessenkonflikte vermieden werden müssen. Dieses Problem stellt sich etwa in der Tschechischen Republik, wo Ministerpräsident Andrej Babis als Unternehmer Hauptbegünstigter von EU-Agrarsubventionen gewesen ist. Außerdem müssen Staaten „effektiven Rechtsschutz“ gewähren und Gerichtsurteile umsetzen. Das ist ein ständiges Ärgernis im Umgang mit Polen, das Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nur widerwillig befolgt.

Sanktionen erst bei qualifizierter Mehrheit

Freilich hat das Parlament auch in einem wichtigen Punkt nachgegeben. Der Rat setzte durch, dass finanzielle Sanktionen nur dann verhängt werden können, wenn dem die qualifizierte Mehrheit der Staaten aktiv zustimmt. Das Parlament wollte es umgekehrt: Sanktionen treten in Kraft, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit lehnt das ab – diese Hürde ist viel schwerer zu nehmen. An diesem Punkt entzündete sich der Konflikt, der einer Einigung am Donnerstag im Wege stand.

Grüne und Liberale schlugen vor: Stimmt der Rat nicht binnen einer festgelegten Frist ab, sollen die Strafmaßnahmen doch automatisch in Kraft treten. „Wir wollen verhindern, dass die Staaten einfach nicht abstimmen“, sagte Daniel Freund von den Grünen. Die deutsche Ratspräsidentschaft verwies hingegen darauf, dass schon ein einzelner Staat und sogar die EU-Kommission selbst eine Abstimmung beantragen können. In der nächsten Woche soll es eine weitere Verhandlungsrunde geben. Ungarn und Polen haben schon klargemacht, dass sie den Kompromiss ablehnen. Ob sie aber so weit gehen, das gesamte Finanzpaket zu blockieren, ist ungewiss.

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