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#Zoff um die Fördermilliarden

Zoff um die Fördermilliarden

Der überraschende Antragsstopp für die KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung schlägt hohe Wellen. Überall in Deutschland müssen nun Privatleute und Unternehmen zusehen, wie sie die Finanzierung ihres Bauvorhabens auch ohne die staatlichen Zuschüsse stemmen können. Auch in der Politik sorgt die Entscheidung von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) für Diskussionen.

Kritik kam vor allem aus der Unionsfraktion im Bundestag. Der bau- und wohnungspolitische Sprecher Jan-Marco Luczak (CDU) bezeichnete die Entscheidung als „fatales Signal für den Klimaschutz und die Planungssicherheit“. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Ulrich Lange. Selbst innerhalb der Ampelkoalition kam die Entscheidung nicht gut an. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) nannte sie „bedauerlich“ und versprach, die Förderprogramme würden bald neu aufgesetzt. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert gab die Schuld der Vorgängerregierung: „Überbringer der Botschaft: Ein Abteilungsleiter des BMWi. Sein Minister: Peter Altmaier (CDU)“, schrieb er auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Das Wirtschaftsministerium hatte am Montag mitgeteilt, dass die derzeitige Förderung der staatlichen Förderbank KfW für energieeffiziente Gebäude mit sofortiger Wirkung gestoppt werde. Grund sei eine regelrechte Antragsflut. Nach Angaben des Wirtschaftsministerium wurden 2021 insgesamt rund 270.000 Anträge gestellt. Allein in der Zeit von November bis Januar sei ein Volumen von 20 Milliarden Euro beantragt worden. Diese Zahl umfasst sowohl Kredite als auch Zuschüsse. Dies überstieg die im Haushalt eingeplanten Mittel bei weitem.

Schlecht für Lindners Argumentation

24.000 eingereichte, aber noch nicht entschiedene Anträge hängen nach Angaben des Ministeriums jetzt in der Schwebe. Davon betroffen sind 20.200 Neubauten nach dem Effizienzstandard 55, 3000 Neubauten nach dem noch sparsameren Standard 40 und 700 Sanierungen. In den zwei letztgenannten Gruppen soll die Förderung zu veränderten Bedingungen demnächst wieder anlaufen. Für die Antragsteller eines Effizienzhauses 55 wird es dagegen statt Zuschüssen nur noch Kredite geben.

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Der Förderstopp betrifft auch das von Christian Lindner (FDP) geführte Bundesfinanzministerium. Zwar ist es durchaus in seinem Sinne, dass Fördermittel in Milliardenhöhe nun doch nicht abfließen werden. Allerdings hat damit auch seine Argumentationslinie zur Verteidigung des nachgeschobenen Nachtragshaushalts für 2021 einen Schlag erhalten. Der Parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar (FDP) hatte diesen vergangene Woche im F.A.Z. Podcast für Deutschland nicht zuletzt mit der Notwendigkeit erklärt, nur so lasse sich die Förderung von Gebäudesanierungen und Elektromobilität sicherstellen. Eile sei wegen der vorläufigen Haushaltsführung nach dem Regierungswechsel geboten.

„Mehr als abenteuerlich“

Der CDU-Haushaltspolitiker Christian Haase hält Toncars Argumentation für „mehr als abenteuerlich“. „Offenbar kennt oder versteht er das eigene BMF-Schreiben zur vorläufigen Haushaltsführung des Energie- und Klimafonds nicht“, sagte der Abgeordnete der F.A.Z. Dies lasse deutlich größere Bewirtschaftungsspielräume zu. Er hätte es für seriöser gehalten, mit dem Haushalt 2022 die notwendigen Programme im Etat einzuplanen. „Dieses haushaltsrechtlich saubere Verfahren hätte definitiv nicht zu einem klimapolitischen Gau geführt, so wie es der breiten Öffentlichkeit durch die Ampelkoalition vorgegaukelt wird“, betonte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion. Der Haushaltsabschluss 2021 zeige, dass von den Fondsprogrammen mehr als 5 Milliarden Euro nicht abgeflossenen seien.

Im Bundesfinanzministerium hieß es dagegen auf Nachfrage, Anfang Januar habe man für das Energieeffizienz-Programm 6,6 Milliarden Euro zusätzlich bewilligt. „Diese wurden verausgabt.“ Weitere Mittel der Steuerzahler hätten aufgrund der Haushaltsziele nicht zugesagt werden können. Über seinen Sprecher ließ Lindner mitteilen, er unterstütze, „dass ein gezieltes und wirksames Nachfolgeprogramm auf den Weg gebracht wird“. Dabei müssten Anreizwirkung und Berechenbarkeit einerseits mit den fiskalischen Grenzen des Staates andererseits vereinbart werden.

Mit dem Nachtragshaushalt sollen nach Abschluss des Jahres 2021 rückwirkend 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds umgelenkt werden. An diesem Donnerstag soll der Bundestag das Gesetz beschließen. Die Ampel-Koalition will sich mit ihm Kreditermächtigungen aus der Corona-Ausnahmesituation sichern, die sonst verfallen wären. Die Union sieht darin ein Unterlaufen der Schuldenbremse im Grundgesetz.

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