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#Zwei Klagen gegen die A49

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Zwei Klagen gegen die A49

Obwohl die Bauarbeiten längst begonnen haben, geben die Gegner des Weiterbaus der Autobahn49 in Mittelhessen bei Dannenrod nicht auf. Allerdings verlagert sich der Widerstand aus dem Wald auf die juristische Ebene. Zwei Landwirte klagen gegen die Bauarbeiten.

Im ersten Fall macht ein Landwirt geltend, dass der Bau eines Pfeilers für die 400 Meter lange Autobahnbrücke über die B62 und das Gleental auf einer von ihm gepachteten Wiese rechtswidrig sei. Er hat beim Amtsgericht Alsfeld einen Antrag auf einstweilige Verfügung eines Baustopps eingereicht.

Der Kläger hat das Flurstück seit 2003 unbefristet gepachtet. Grundstückseigentümer sind laut Rechtsanwalt Matthias Möller die Mittelhessischen Wasserbetriebe, die der Verkehrsprojektgesellschaft Deges eine Bauerlaubnis erteilt haben, obwohl die Besitzrechte weiterhin bei seinem Mandanten als Pächter lägen. Der Bauer habe nur einer Fernableitung von Regenwasser zugestimmt, nicht aber einem Brückenpfeiler.

Verfahren kann sich ziehen

Die Pläne für das Bauwerk seien ihm vor zwei Jahren gezeigt worden, die Verhandlungen jedoch ergebnislos geblieben. Nach erneuten Gesprächen Anfang März hätten sich die Baufirmen nicht mehr gemeldet. Im April seien dann Bagger auf die Wiese gefahren und hätten unter Polizeischutz mit den Arbeiten begonnen.

Im zweiten Fall muss sich der Hessische Staatsgerichtshof mit einer Grundrechtsklage befassen. Dabei geht es um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland den Bau der A49 auf den Flächen des klagenden Landwirts in den Gemarkungen von Maulbach und Homberg derzeit rechtswidrig vollzieht. Nach dessen Auffassung hat der Bund die im Planfeststellungsbeschluss festgesetzten naturschutzrechtlichen Maßnahmen nicht so rechtzeitig erledigt, um schon jetzt mit dem Bau in seine Flächen eingreifen zu dürfen. Dem Landwirt wurde das Areal durch Anordnungen der hessischen Flurbereinigungsverwaltung entzogen. Er befürchtet Nachteile für seinen Betrieb aufgrund von Engpässen beim Futter und der Gülleausbringung.

Da mehrere Klagegründe aufgeführt sind – die Unterlagen umfassen neun Ordner – und das Verfahren voraussichtlich länger dauern wird, hat der Bauer beim Staatsgerichtshof zusätzlich den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Zuvor war er im Eilrechtsschutzverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos geblieben.

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