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#Zwei Wettbewerbshüterinnen wollen die Macht von Google und Co. beschneiden

Für Amerikas oberste Wettbewerbshüterin Lina Khan soll sich im August ein Kreis schließen. Dann will die 34-jährige Chefin der amerikanischen Wettbewerbsbehörde den Technologie-Konzern Amazon vor Gericht bringen, wegen wettbewerbsfeindlichen Verhaltens. Im äußersten Fall droht dem Onlinehandelshaus die erzwungene Abspaltung von Teilen seines Geschäfts.

Alexander Wulfers

Redakteur in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Amazon – das war schon das Unternehmen, das Khan unfreiwillig zu ihrer Blitzkarriere in der amerikanischen Politik verholfen hat. Noch als Jura-Studentin veröffentlichte sie 2017 einen wegweisenden Aufsatz über die proble­matische Marktmacht des Konzerns.

Die Auslegung des Kartellrechts, argumentierte Khan damals, habe nicht Schritt gehalten mit der Realität der digitalen Welt. Der Aufsatz gab dem allgemeinen Unwohlsein progressiver Kreise mit der Macht der Internetunternehmen eine analytische Basis. Seit 2021 ist Khan Chefin der Wettbewerbsbehörde FTC.

FTC gegen Amazon, das ist kein Einzelfall, sondern eine weitere von zuletzt vielen spektakulären Auseinandersetzungen zwischen Kartellwächtern und Großunternehmen. Dahinter steht, dass sich etwas grundsätzlich geändert hat im Umgang der Politik mit den Großkonzernen. Nicht nur in Amerika.

Neue Verfahren auch in Europa

Mit dem Facebook-Konzern Meta traf sich die FTC schon im Januar vor Gericht. Microsoft kämpft seit Monaten darum, den Videospielehersteller Activi­sion Blizzard zu kaufen – gegen den Widerstand der FTC und ihrer britischen Kollegen. Im Januar ging die FTC zudem gegen Google vor, zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren. Im Raum steht seitdem sogar eine mögliche Abspaltung von Unternehmensteilen.

Diesseits des Atlantiks steckt in den Kartellverfahren ebenfalls mehr Feuer als sonst. Die für Digitalwirtschaft zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, die Dänin Margrethe Vestager, droht ganz unverblümt mit einer Zerschlagung von Google. Im Juni ist sie gegen das Unternehmen wegen dessen Geschäfts mit Onlinewerbung vorgegangen.

Weitere Verfahren gegen Google laufen bereits wegen seines Suchmaschinendienstes und seines Smartphone-Betriebssystems Android. Seit dieser Woche ermittelt die EU zudem erstmals seit Langem wieder gegen Microsoft, wegen unfairer Marktbegünstigung für seine Nachrichten-App Teams.

Dass sich die Verfahren jetzt so ballen, ist Ausdruck einer Veränderung in den Kartellbehörden, die sich seit Längerem anbahnt – und deren Folgen jetzt mehr und mehr offensichtlich werden.

Auch bei niedrigen Preisen kann Marktmacht Probleme bereiten

Die Kartellbehörden tun sich mit den großen Tech-Konzernen seit jeher schwer. Dass Amazon, Google & Co. ihre jeweiligen Märkte dominieren, lässt sich kaum bestreiten. Aber Wettbewerbshüter und Richter blicken traditionell darauf, welcher Nachteil Kunden durch Marktmacht entsteht. Am leichtesten nachweisen lässt sich das anhand von überhöhten Preisen. Wenn aber Amazon Produkte schneller und günstiger liefert als die Konkurrenz, wenn Google seine Dienste gar umsonst zur Verfügung stellt, dann ist das für die Kunden erst einmal kein Nachteil.

Trotzdem kann Marktmacht zum Pro­blem werden. Denn die Tech-Konzerne bauen Plattformen mit all ihren Eigenheiten. Amazon behandelt seine Endkunden gut, denn in diesem Markt ist der Wettbewerb hart. Problematisch war in der Vergangenheit dagegen Amazons Umgang mit den eigenen Mitarbeitern in den Lagerhäusern sowie mit Dritthändlern auf seiner Plattform.

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