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#Kinder- und Jugendärzte gegen Cannabis-Legalisierung

„Kinder- und Jugendärzte gegen Cannabis-Legalisierung“

Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hat vor den Plänen der Ampel-Koalition zur Freigabe von Cannabis gewarnt. „Uns als Kinder- und Jugendärzten wäre es lieber, wenn die Cannabis-Legalisierung nicht kommt“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Sollte die Bundesregierung aber eine Lösung für die europarechtlichen Hürden finden, braucht es zwingend Nachbesserungen der vorgelegten Pläne.“

Fischbach kritisierte unter anderem, es sei noch keine Lösung erkennbar, wie die Weitergabe von legal erworbenem Cannabis an Jugendliche unter 18 unterbunden werden könne. „Mit einer Legalisierung würde das viel häufiger passieren, mit dramatischen Folgen für die Gesundheit der Jugendlichen“, so der Ärztevertreter.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Legalisierung beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden. Ein Gesetz will Lauterbach nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.

Fischbach mahnte, es könne nicht sein, dass bereits 18-Jährige Cannabis ohne THC-Obergrenze kaufen könnten. „Die vorgesehene Prüfung einer solchen Obergrenze käme hoffentlich zu dem Ergebnis, dass es eine Staffelung nach Alter braucht.“ Das menschliche Hirn sei bis zum 25. Lebensjahr noch nicht vollständig ausgereift. „Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz.“ Die Schutzmaßnahmen für unter 21-Jährige müssten deutlich strenger sein als für ältere Erwachsene.

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