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#645.000 Euro Schaden für das Land

„645.000 Euro Schaden für das Land“

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat am Donnerstag erstmals offiziell die Anklageerhebung gegen den unter Korruptionsverdacht stehenden Oberstaatsanwalt Alexander B. bestätigt. Wie berichtet, war die Anklage Informationen der F.A.Z. zufolge vergangene Woche erhoben worden. Sie geht zunächst an das zuständige Gericht, von wo aus sie dem Angeschuldigten zugestellt wird, der ihren Eingang bestätigen muss.

Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft werden dem inzwischen 55 Jahre alten B., der jahrelang die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“ bei der Generalstaatsanwaltschaft leitete und Pressesprecher war, nun insgesamt 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, 55 Fälle der schweren Untreue und Steuerhinterziehung in neun Fällen vorgeworfen. Mitangeklagt wegen gewerbsmäßiger Bestechung und Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen ist ein 56 Jahre alter Bekannter von B., der in Absprache mit ihm 2005 ein Unternehmen gründete, dessen Zweck überwiegend die Erstattung von Gutachten für die Justiz war. Mehr als 12,5 Millionen Euro und damit etwa 90 Prozent seiner Einnahmen in den vergangenen zehn Jahren habe das Unternehmen mit Aufträgen von B. verdient, heißt es in der Anklage.

Schmiergeldzahlungen und nicht erklärte Einkünfte

B. soll die Ermittlungsverfahren seiner Zentralstelle gegen Akteure aus dem Gesundheitswesen genutzt haben, um die Aufträge zu erteilen. Als Gegenleistung soll er Geld von dem Unternehmen bekommen haben, annähernd 280.000 Euro im nicht verjährten Zeitraum zwischen August 2015 und Juli 2020. Weitere korruptive Zahlungen in Höhe von mindestens 66.000 Euro soll der Oberstaatsanwalt von einem weiteren Unternehmen bekommen haben, das Aufträge für forensische Datenauswertung bekam.

Aufgrund seiner Leitungsfunktion hatte B. eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Hessen. Dennoch soll er monatlich Rechnungen, deren sachliche Unrichtigkeit ihm bekannt war, als richtig abgezeichnet und zur Anweisung freigegeben haben. Der Vermögensschaden für das Land soll nun, nach Abschluss der Ermittlungen, knapp 645.000 Euro betragen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 185.000 Euro bezieht sich auf die Schmiergeldzahlungen und auf nicht erklärte Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie.

Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, sie habe die Einziehung der von B. erlangten Einnahmen in Höhe von 910.000 Euro für den nicht verjährten Zeitraum und von 1,25 Millionen Euro für den verjährten Zeitraum beantragt. B. befindet sich seit Januar 2022 abermals in Untersuchungshaft. „Im Fall einer Gesamtstrafenbildung ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe von insgesamt bis zu 15 Jahren möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Gegen weitere in dem Komplex beschuldigte Personen, darunter zwei Staatsanwälte, werde weiter ermittelt.

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