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#Acht Jahre Haft für Mann, nachdem er Zwölfjährige an Freier vermittelte

„Acht Jahre Haft für Mann, nachdem er Zwölfjährige an Freier vermittelte“

Mit seinem Opfer pflegte er ein Online-Verhältnis. Freiern im Süden vermittelte der Norddeutsche ein damals zwölf Jahre altes Mädchen aus dem Raum München über Messenger-Dienste. Von dem schweren Missbrauch ließ sich der 35 Jahre alte Mann Videos beziehungsweise Fotos schicken. Am Dienstag verurteilte ihn das Landgericht Flensburg zu acht Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern in neun Fällen, darunter jeweils einmal in Tateinheit mit schwerer Prostitution und Anstiftung zur Vergewaltigung, sowie in einem weiteren Fall wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, ein Freier war nicht volljährig.

Die Urteilsbegründung verfolgte der komplett in Schwarz Gekleidete aus Nordfriesland mit verschränkten Armen. Vor den Kameras verbarg er sich unter einer Kapuze. Mit seiner Entscheidung blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die Vorsitzende Richterin Birte Döbeling sprach von einer „insgesamt moderaten Gesamtfreiheitsstrafe“. Dies sei weitgehend auf das umfassende Geständnis zurückzuführen. „Er hat alles getan, um das Verfahren zu vereinfachen.“ Dadurch habe er dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. Stattdessen waren Videovernehmungen des Mädchens aus Ermittlungen gegen Freier in Süddeutschland Gegenstand. Eine höhere Gesamtstrafe als 15 Jahre sei von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, sagte die Richterin. Auf die „gravierenden Folgen“ für das Opfer ging sie in der mündlichen Begründung nicht ein.

Ein persönliches Treffen gab es nicht

Über Messenger-Dienste suchte der Angeklagte ab Mai 2020 Kontakte zu jungen Mädchen und gab sich als Jugendlicher aus. „Bereits binnen weniger Tage entwickelte die Geschädigte zu dem Angeklagten Emotionen“, sagte die Richterin. In Videochats habe das Mädchen mitbekommen, dass der Mann älter war. Sie habe ausgesagt, „für meinen Daddy tue ich alles“. Der Mann habe ihre fehlende sexuelle Erfahrung und kindliche Naivität ausgenutzt. Ein persönliches Treffen gab es nicht.

Der Angeklagte hatte im Prozess angegeben, heute wisse er, dass er damals nicht richtig gehandelt habe. Es sei ihm maßgeblich auf die Videos und nicht auf Geld angekommen. Durch Beobachtung der Taten habe er sich in seine Jugend zurückversetzen, Verpasstes nachholen wollen.

Die Richterin schilderte mehr als zwei Stunden lang schlimme Details des schweren sexuellen Missbrauchs. Der Mann habe ausgenutzt, dass das Mädchen über fehlendes Geld klagte und bot sie auf einer Anzeigen-Plattform an. Eine Vielzahl an Männern habe mit dem Norddeutschen Kontakt aufgenommen. Teilweise verlangten diese Echtheitsbeweise und erhielten beispielsweise von dem Mädchen aufgenommene Audiodateien.

Er habe sie behandelt wie eine Videospiel-Figur

Von den Freiern verlangte der Mann Bilder von deren Gesicht und auch Fotos ihres Geschlechtsteils. Er sprach mit ihnen den Ablauf der Missbräuche detailliert per Chat ab. Danach lobte er sein Opfer. „Sie habe das echt gut gemacht.“ Ein Freier machte 22 Videos. Ein anderer zahlte 50 Euro. Bei Misstrauen bezüglich des Alters beschwichtigte der Angeklagte. Sie sei „frische 18“, er wolle auch keinen Stress.

„Dem Angeklagten gefiel es auch, das Geschehen als Strippenzieher zu kontrollieren“, sagte die Richterin. Seinem Opfer habe er vorgemacht, durch Telefonate während der Treffen helfend zur Seite zu stehen, „absurd bei einer Entfernung von fast 1000 Kilometern“.

Dem Angeklagten empfahl die Richterin eine Sozialtherapie. Dieser müsse sich bewusst machen, wie er mit einem Kind umgegangen sei. Er habe sie behandelt wie eine Figur in einem Videospiel.

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Ins Rollen waren die Ermittlungen gekommen, weil sich der Mann zufällig auch an einen Klassenkameraden der Zwölfjährigen wandte. Dieser soll dies seinen Lehrerinnen und Lehrern gemeldet haben. Im Mai 2021 wurde der Norddeutsche festgenommen.

Ursprünglich waren 42 Sexualdelikte angeklagt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren bis auf die Taten aus dem Süden vorläufig ein. Der Angeklagte war 2015 für Erwerb, Besitz und Verbreitung pornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Verteidiger kündigte an, eine Revision des Urteils zu prüfen.

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