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#Achterbahnfahrt in den Schulen

Achterbahnfahrt in den Schulen

Mit dem Inkrafttreten der Bundes-Notbremse brach in der Frankfurter Bildungspolitik das Chaos aus. In der Stadt liegt die Rate der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen mit dem Coronavirus seit längerem deutlich über 165 pro 100.000 Einwohner, damit gilt laut der Neuregelung des Bundesinfektionsschutzgesetzes: Schluss mit dem Präsenzunterricht; an den Kitas nur noch Notbetreuung. Die Regelung gilt bundesweit, und sie betrifft viele: Am Montag betrug die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland insgesamt 169; in knapp 200 Kreisen und kreisfreien Städten lag sie über 165, Tendenz steigend.

Julian Staib

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Matthias Wyssuwa

Matthias Wyssuwa

Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.

Wird der Wert drei Tage in Folge überschritten, schließen Schulen für den Präsenzunterricht, und Kitas wechseln in die Notbetreuung. Ausnahmen werden nur bei Abschlussklassen und Förderschulen gemacht. Voraussetzung für eine Öffnung wiederum ist ein Unterschreiten des Werts an fünf Werktagen in Folge.

Eigentlich also ein klarer Mechanismus. Trotzdem plante die Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) am Wochenende zunächst, die Schulen weiter offen zu halten. Sie bezog sich dabei auf Ankündigungen der Landesregierung. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte am Freitag die Neuregelung vorgestellt, die er im Bundesrat zuvor kritisiert, aber dann mitgetragen hatte.

Zu den Änderungen beim Thema Bildung sagte er, die Vorbereitung werde mindestens eine Woche dauern, „niemand ist in der Lage, bis Montag alles Nötige zu organisieren“. Weber las aus diesen Äußerungen eine „Übergangsfrist“ heraus – und hielt trotz geltenden Gesetzes vorerst am Präsenzunterricht fest.

Frankfurter Bildungsdezernentin rudert zurück

Am Wochenende dann ruderte Weber zurück. Zunächst kündigte sie eine Art Zwischenschritt an: Der Präsenzunterricht sollte ausgesetzt werden, die Notbetreuung aber für alle gelten, nicht nur wie eigentlich vorgesehen für die Kinder von Alleinerziehenden oder von Familien, bei denen beide Elternteile arbeiten. Erst von kommender Woche an sollte die Regelung in Gänze umgesetzt werden. Auch aufgrund von Hinweisen aus Wiesbaden („glatter Rechtsbruch“) wurde übers Wochenende dann aber auch dieser Plan begraben. Am Montag galt auch in Frankfurt schlicht die Regelung des Bundesgesetzes: Distanzunterricht für alle, in den Kitas nur noch Notbetrieb.

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In Wiesbaden gab man sich am Montag über das Vorgehen der Stadt verwundert und deutete die Aussagen Bouffiers um, die Weber als Argumentationshilfe gedient hatten. Diese hätten sich nicht auf Schließungen, sondern auf mögliche Öffnungsschritte an Schulen bezogen, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums. Ab dem 6. Mai solle schließlich in Kreisen und kreisfreien Städten der Wechselunterricht für die siebte bis elfte Klasse aufgenommen werden – zumindest dort, wo das Infektionsgeschehen es zulasse. Dass das in vielen Kreisen so sein wird, ist unwahrscheinlich, allerorten steigen die Inzidenzen.

Vielmehr werden weitere Kreise und Städte ihre Schulen schließen müssen, von diesem Dienstag an auch Wiesbaden. Aus den Kreisen wird daher nun gewarnt, die neue Regelung werde für eine „Achterbahnfahrt“ sorgen: Wenn die Inzidenz um den Wert von 165 schwanke, werde man künftig zwischen Öffnung und Schließung hin und her wechseln – und Lehrer, Eltern und Kinder nur noch weiter zermürben.

Tschentscher blieb bei seinem harten Kurs

Andernorts ist man da bereits abgebrühter. Im Norden Deutschlands hielt sich die Aufregung über die neue Bundes-Notbremse in Grenzen. Schließlich hat diese etwa für Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg genau genommen keine echte Verschärfung mit sich gebracht. Beide Länder hatten längst schon die in der Ministerpräsidentenkonferenz im März vereinbarte Notbremse gezogen. Manche Regeln aus dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz bedeuten nun eher Lockerungen. So hielt sich denn auch die Begeisterung für die Bundes-Notbremse in Grenzen.

In Hamburg blieb der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bei seinem strengen Kurs – auch bei der Ausgangsbeschränkung. Sie gilt in der Stadt weiterhin von 21 bis 5 Uhr. Eine Verschiebung auf 22 Uhr, wie im Infektionsschutzgesetz vorgesehen, sei in der kritischen Lage nicht vertretbar, äußerte Tschentscher. Der Erfolg gibt ihm recht, die Ausgangsbeschränkung funktioniert recht geräuschlos, und seit ihrer Einführung sinken langsam wieder die Inzidenzen in der Hansestadt: von etwa 160 vor Ostern auf derzeit 115.

Nur bei den Schulen war Hamburg weniger streng und muss nun nachziehen: Bis zu einer Inzidenz von 200 sollte der Wechselunterricht in den Grundschulen und den Abschlussklassen möglich bleiben, nun gilt auch hier die bundeseinheitliche Grenze von 165.

In Schwerin wiederum hatte die Staatskanzlei schon früh klargemacht, dass man vor allem mit Blick auf die Schulen bei den eigenen Regeln bleiben will. In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Inzidenzwert von 150, hier sind Schulen bis auf die Abschlussklassen schon wieder geschlossen. Nun soll der Wert sogar unter 100 sinken, bevor wieder Öffnungen möglich werden.

Größere Rechtssicherheit durch Bundesgesetz

Bei der Ausgangsbeschränkung jedoch, die in einzelnen Kreisen schon länger und strenger galt, kündigte Schwerin an, dem Bund zu folgen. Grund dafür ist die größere Rechtssicherheit. So passt es ins Bild, dass am Freitag noch das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die strengere Regel des Landes gekippt hatte – und kurz darauf schon die Ausgangsbeschränkung der Bundes-Notbremse galt.

Allerdings wurden in Karlsruhe schon unterschiedliche Klagen gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz eingereicht. Mehrere Abgeordnete legten Verfassungsbeschwerden ein. Auch Anträge von Privatpersonen lägen inzwischen vor, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Wann eine Entscheidung ergehe, sei nicht absehbar. Sollte das Gesetz gestoppt werden, dürfte nicht nur in Frankfurt wieder das Chaos ausbrechen, sondern bundesweit.

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