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#Amerika darf Drohnenangriffe über Ramstein steuern

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Amerika darf Drohnenangriffe über Ramstein steuern

Die Vereinigten Staaten dürfen Drohnenangriffe auch künftig über die Militärbasis in Ramstein steuern. Die Bundesregierung muss auch keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Angriffe im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Das hat am Mittwochabend das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Klage dreier Männer aus dem Jemen verwarfen die Richter als unbegründet. Laut Gericht reichen die bisherigen politischen und diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung aus, um die Rechtmäßigkeit der Angriffe sicherzustellen.

Marlene Grunert

Der Militärstützpunkt in Ramstein spielt für das amerikanische Drohnenprogramm eine wesentliche Rolle. Gesteuert werden die Angriffe zwar aus Florida heraus, die Erdkrümmung sorgt aber für eine Übertragungsverzögerung, die Signale werden deshalb über Ramstein umgeleitet. Inzwischen gilt die Militärbasis für diese Signale als größter Knotenpunkt außerhalb der Vereinigten Staaten. Für deren „globalen Krieg gegen den Terror“ ist sie unverzichtbar.

Florida – Ramstein – Jemen

Amerika beansprucht seit den Anschlägen vom 11. September 2001, in einem weltweiten Krieg gegen den Terrorismus zu sein, der das humanitäre Völkerrecht im klassischen Sinn herausfordert. Ursprünglich wurde das Kriegsrecht für Auseinandersetzungen zwischen Staaten entwickelt; asymmetrische Kriegsführung von Terrororganisationen hatte die Staatengemeinschaft nicht im Blick. Nach den Anschlägen vom 11. September setzte sich in Amerika und auch in der deutschen Bundesregierung allerdings die Auffassung durch, gegen Terroristen ebenfalls militärisch vorgehen zu dürfen; Drohnenangriffe spielen dabei eine wichtige Rolle, nicht erst seit Donald Trump. Sie gelten als völkerrechtlich zulässig, wenn sie sich in einem bewaffneten Konflikt gegen „feindliche Kombattanten“ wenden. Oft werden allerdings (auch) Zivilisten getötet.

Die drei Kläger aus dem Jemen verloren im Jahr 2012 bei einem Drohnenangriff auf ihr Dorf mehrere Angehörige; die Familie hatte am Vorabend eine Hochzeit gefeiert. Auch dieser Angriff wurde über Ramstein gesteuert. Mit Unterstützung des „European Center for Constitutional and Human Rights“ zogen die Mitglieder der Familie Bin Ali Jaber zunächst vor das Verwaltungsgericht. Sie verlangen, dass die Bundesrepublik Drohnenangriffe, die über Deutschland gesteuert werden, unterbindet.

Ihre Klage stützen sie darauf, dass die Bundesregierung verpflichtet sei, das Leben zu schützen, auch das von Ausländern im Ausland,  soweit sie darauf Einfluss habe. Das Verwaltungsgericht erkannte eine Schutzpflicht der Bundesregierung zwar grundsätzlich an, verwarf die Klage jedoch. In außenpolitische Belange könnten sich Gerichte nicht einmischen, so die Richter.

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