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#Angeklagter ließ sich Nacktfotos schicken

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Angeklagter ließ sich Nacktfotos schicken

Der junge Mann konnte nicht genug bekommen von den Bildern und Videos. Über Monate hinweg ließ er sich immer wieder Aufnahmen schicken, auf denen Kinder nackt zu sehen waren. So trägt es die Staatsanwältin Juliane Thierbach am Mittwoch im Landgericht Hanau vor. Der Anklageschrift zufolge ließ sich der Angeklagte von April bis September 2019 von acht Jungen im Alter von zehn bis 13 Jahren Bilder schicken. Kennengelernt hatte der damals 24 Jahre alte Hanauer Daniel B. die Jungen aus Deutschland, der Schweiz und Italien im Internet, während er mit ihnen online „Fortnite“ spielte.

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Jan Schiefenhövel

Die Liste der Anklägerin ist kaum zu ertragen. Nach ihren Worten waren die verschiedenen Kinder mal nackt auf Ganzkörperaufnahmen zu sehen, mal auf dem Bett liegend mit heruntergezogener Hose. Auf vielen Aufnahmen sei das Geschlechtsteil der Kinder abgebildet. Videos zeigten, wie verschiedene der Jungen am eigenen Penis hantieren, auch ein Samenerguss sei aufgenommen worden.

Betroffenheit der Richterin

Für diese Aufnahmen wurden die Kinder von dem Erwachsenen über das Internet oder einen Messenger dirigiert, wie die Staatsanwältin ausführt. Der Kommunikation im Internet zufolge, die bei den Ermittlungen gesichert wurde, hatte der Mann sehr genaue Vorstellungen und äußerte seine Bestellung ungeniert und in teils vulgärer Sprache. Mal möchte er ein Bild „mit Beine breit“, mal soll das Gesicht mit aufs Bild, mal soll ein Junge ein Fußballtrikot anziehen, ein andermal gibt der Mann die Anweisung: „Mach noch eins mit Blitz.“ An einem Tag schickte ein Junge mehr als 100 Fotos von seinem Geschlechtsteil, wie die Anklägerin sagt. Als Gegenleistung schickte der Mann den Kindern Gutscheincodes für das Spiel Fortnite. Insgesamt kaufte er im Internet für 900 Euro solche Gutscheine, wie die Polizei herausgefunden hat.

Der Vorsitzenden Richterin Katharina Jost ist anzumerken, wie betroffen sie davon ist. Als „heftigsten Vorwurf“ empfindet sie die Kommunikation mit zwei Cousins, denen Daniel B. eine handgeschriebene Liste von mehreren Seiten zuschickte. Darauf nennt er sexuelle Handlungen, die die Jungen miteinander ausführen sollten, unter anderem Oralverkehr. Die Richterin spricht sehr direkt aus, was es bedeutet, dass Daniel B. den Kindern als Gegenleistung die Gutscheincodes geschickt hat: Damit habe „das Ganze den Charakter von Prostitution“ erhalten.

Der Angeklagte, ein Deutscher mit weichen Gesichtszügen und Zopf, gibt im Gerichtssaal alles zu. Er zeigt sich reumütig, sagt, das hätte nicht passieren dürfen, im Nachhinein schäme er sich und fühle sich ekelhaft. Damals habe er sich „wie ein Vierzehnjähriger“ gefühlt und habe dazugehören wollen. Und noch eine Erklärung bietet Daniel B. an: Ihn habe das Verbotene gereizt, es sei nicht darum gegangen, Kinder nackt zu sehen. In den Monaten im Jahr 2019 habe er sich „isoliert vom realen Leben“. Der Mann gibt auch zu, ihn habe die Macht über die Jungen gereizt, das Gefühl, „Regisseur zu sein“. Bis zur Festnahme absolvierte der Angeklagte eine Ausbildung als Erzieher und war in einem Hort in Frankfurt tätig. Bei den Kindern in der Einrichtung habe er nie an Sexuelles gedacht, sagt er. Nun habe er sich selbst ein „Berufsverbot“ für Tätigkeiten mit Kindern auferlegt.

Die Polizei wurde auf die Sache aufmerksam, als ein Vater in Nordrhein-Westfalen auf dem Telefon seines Sohns Bilder entdeckte, wie ein Kriminalbeamter berichtet. Bei den Ermittlungen wurde offenbar, dass es nicht bei Fotos und Videos bleiben sollte. Der Angeklagte verabredete dem Beamten zufolge im September 2019 ein Treffen mit einem Jungen für Oktober. Dafür sei Oralverkehr vorgesehen gewesen. Wie der Polizist sagt, hatte Daniel B. schon eine Zugfahrkarte bestellt und ein Hotelzimmer gebucht. Zu dem Treffen kam es nicht mehr, weil der Mann vorher festgenommen wurde.

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