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#Anklage gegen 14-Jährigen wegen heimtückischen Mordes

Nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen aus dem niedersächsischen Wunstorf hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen heimtückischen Mordes erhoben – gegen einen ebenfalls 14-Jährigen. Auch sei der Jugendliche wegen versuchter Erpressung in zwölf Fällen angeklagt, sagte Can Türkay, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, am Dienstag. Er soll in der Nachbarschaft Erpresserbriefe eingeworfen haben, in denen er drohte, den Nachbarn oder ihren Kindern „etwas anzutun“, wenn sie kein Geld für ihn deponierten. Der 14-Jährige schwieg den Angaben zufolge weiter zu den Vorwürfen.

Zum Spielen verabredet

In Wunstorf bei Hannover war Ende Januar die Leiche eines 14-Jährigen gefunden worden. Gegen den ebenfalls 14 Jahre alten deutschen Tatverdächtigen wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Der Vater des Getöteten hatte seinen Sohn als vermisst gemeldet, weil er nicht von einem Treffen mit dem Gleichaltrigen nach Hause gekommen war. Die beiden 14-Jährigen hatten sich zum Spielen getroffen. Dann soll das Opfer gefesselt und mit Steinen erschlagen worden sein, wie der Staatsanwalt sagte.

Familie und Freunde hatten Anfang Februar mit einer bewegenden Trauerfeier Abschied von dem getöteten Jungen genommen. „Wir alle sind nach wie vor schockiert“, sagte der katholische Pfarrer Andreas Körner, der das Opfer selbst seit dem Kommunionkurs kannte, Anfang Februar in seiner Predigt. Seit dem Tag, an dem der 14-Jährige getötet wurde, sei in Wunstorf „nichts mehr wie es war“. Rund 450 Menschen nahmen an dem Gottesdienst teil.

Der gewaltsame Tod des Schülers sorgte bundesweit für Erschütterung. Hunderte Einsatzkräfte hatten Ende Januar nach dem zunächst vermissten 14-Jährigen gesucht. Auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei fanden sie schließlich seine Leiche.

Bei einer Obduktion wurde laut Staatsanwaltschaft stumpfe Gewalt als Todesursache festgestellt. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, hatten die Ermittler erklärt. Der Junge habe nicht damit gerechnet, dass er von seinem Spielkameraden umgebracht werden könnte. Die Anklage sehe deshalb weiterhin unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an.

Keine Hinweise auf Mobbing und Streit

Beide Jugendlichen besuchten die gleiche Schule, gehörten aber unterschiedlichen Klassen an. Hinweise auf Mobbing habe es nicht gegeben, erklärte die Schule. Auch habe es zwischen den beiden Jugendlichen zuvor keinen Streit gegeben, erläuterte der Staatsanwalt. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hameln. Er war bald nach der Suchaktion festgenommen worden und gab zu, den Mitschüler getötet sowie seinen Leichnam versteckt zu haben.

Die Verhandlung soll nach Jugendstrafrecht in nicht-öffentlicher Sitzung vor dem Landgericht Hannover stattfinden. Es sei noch unklar, wann der Prozess an einer Jugendkammer beginnen werde, sagte ein Sprecher. Da die Untersuchungshaft auf sechs Monate begrenzt ist, muss die Hauptverhandlung jedoch spätestens im Juli beginnen. Nach Jugendstrafrecht können die mutmaßlichen Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Details zu Hintergrund und zum Motiv sollen nicht genannt werden.

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