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#Anklage gegen Polizisten des Frankfurter 1. Reviers

„Anklage gegen Polizisten des Frankfurter 1. Reviers“

Gegen die mutmaßlich rechtsextreme Chatgruppe aus dem 1. Frankfurter Polizeirevier, gegen die seit drei Jahren ermittelt wird, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Wie die Behörde am Montag mitteilte, handelt es sich um eine Beamtin und vier Beamte, deren Chat-Gruppe „Itiotentreff“ damals im Zuge der Drohschreiben NSU 2.0 gegen die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz aufgedeckt worden war. Ihnen wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen und Besitz sowie Verbreitung pornographischer Schriften zur Last gelegt.

Katharina Iskandar

Verantwortliche Redakteurin für das Ressort „Rhein-Main“ der Sonntagszeitung.

Wie die Ermittlungen ergaben, haben die fünf Beamten bereits im Oktober 2014 beim Messengerdienst WhatsApp die genannte Chatgruppe gegründet. Diese soll „in erster Linie das Teilen von rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten in Form von Bild- und Videosequenzen zum Gegenstand gehabt haben“, so Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.

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Wie nun weiter bekannt wurde, hatte die Gruppierung aber auch darüber hinaus ihre Inhalte verbreitet. In unterschieden Konstellationen sollen die Beschuldigten in weiteren Chatgruppen mit jeweils zwischen 5 bis 28 Teilnehmern aktiv gewesen sein. Im Einzelnen wird ihnen vorgeworfen, im Zeitraum Oktober 2014 bis Oktober 2018 in insgesamt 102 Fällen überwiegend Inhalte mit Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts in die verschiedenen Chatgruppen eingestellt und Minderheiten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, mit dunkler Hautfarbe, Homosexuelle sowie Juden und Muslime, verächtlich gemacht und verleumdet zu haben.

Verdacht wegen NSU 2.0

Ferner sollen die Beschuldigten Fotos und Videos mit pornographischen und gewaltverherrlichenden Inhalten übermittelt haben. Sämtliche dieser Inhalte sollen sie zuvor aus sozialen Netzwerken heruntergeladen oder von Dritten zugeschickt bekommen haben. Sie sollen gewusst haben, dass diese strafrechtlich relevanten Inhalte regelmäßig auch chatgruppenfremden Personen zur Verfügung gestellt wurden.

Die Anklage gegen die Beamten aus dem 1. Revier ist insofern von Belang, da noch immer der Verdacht besteht, die Gruppe habe auch mit den Drohschreiben NSU 2.0 zu tun und etwa mitgeholfen, die Daten mindestens eines der Opfer zu beschaffen. So wurde von dem Computer der nun angeklagten Beamtin aus dem Revier die Abfrage der Anwältin Seda Basay-Yildiz vorgenommen. Kurz darauf ging bei ihr das erste Drohschreiben ein.

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