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#Arbeitsgericht verhängt Ordnungsgeld gegen Opel

Arbeitsgericht verhängt Ordnungsgeld gegen Opel

Die an Streitigkeiten nicht arme Zusammenarbeit von Management und Arbeitnehmervertretern von Opel ist vor dem Arbeitsgericht Darmstadt um ein Kapitel fortgeschrieben worden. Wie die F.A.Z. aus dem Umfeld des Betriebsrats erfahren hat, hat das Gericht ein Ordnungsgeld gegen den Rüsselsheimer Autobauer verhängt wegen wiederholter Verstöße gegen die Mitbestimmung des Gremiums. Der Betriebsrat sah sich demnach mehrfach in Fragen zu Versetzungen von Beschäftigten und Änderungen der Arbeitszeit in seinen Rechten verletzt und zog deshalb vor Gericht. Im Ergebnis sieht er sich in seiner Rechtsauffassung „vollumfänglich bestätigt“, wie es in einer Information an die Belegschaft heißt.

Thorsten Winter

Wirtschaftsredakteur und Internetkoordinator in der Rhein-Main-Zeitung.

Denn: Das Arbeitsgericht habe eine Zahlung von 135.000 Euro gegen die deutsche Tochter des Stellantis-Konzerns verhängt. Das Gericht sei von 17 Versetzungen und zehn Änderungen der Arbeitszeit ausgegangen, zu denen es gekommen sei, ohne den Betriebsrat vorher dazu gehört zu haben. Für jeden Fall habe das Gericht 5000 Euro Ordnungsgeld angesetzt. Aufgrund früherer Verstöße habe schon ein vollstreckbarer Rechtstitel vorgelegen.

„Absprachen kaum rechtssicher mehr möglich“

Wie es in dem Flugblatt weiter heißt, hat der Anwalt von Opel Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt. Ein Sprecher des Autobauers teilte auf Anfrage mit: „Grundlage der Entscheidung des Arbeitsgerichts ist ein älterer gerichtlicher Vergleich zwischen Opel und dem Betriebsrat zur allgemeinen Einhaltung von Mitbestimmungsrechten bei Versetzungen und Arbeitszeitänderungen. Der Vergleich kann bei jeder geringfügigen Abweichung ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Betriebsrats ein Ordnungsgeld nach sich ziehen.“

Dadurch seien Absprachen mit dem Betriebsrat für den Arbeitgeber kaum rechtssicher mehr möglich, auch wenn Mitarbeiter – wie in den relevanten Fällen – mit den Schritten vollkommen einverstanden seien. Dies wäre ohne den gerichtlichen Vergleich ohne weiteres möglich, heißt es bei Opel weiter. „Daher wehren wir uns gegen den gerichtlichen Vergleich, der nach unserer Auffassung so rechtlich nicht haltbar ist.“

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