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#Widerstand gegen den Völkermord

„Widerstand gegen den Völkermord“

Das „Zentrum Liberale Moderne“ fordert den Bundestag und die Bundesregierung auf, ihrer Schutzpflicht zu folgen und „alles in unseren Möglichkeiten Stehende zu tun, um die Selbstverteidigung der Ukraine zu stärken, einschließlich der kontinuierlichen Lieferung schwerer Waffen, und den russischen Vernichtungskrieg zu stoppen“.

Michael Hanfeld

verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

Bundesregierung und Bundestag seien gehalten, „die Beweissicherung und Ahndung der von Russland begangenen Gewalttaten personell und finanziell zu unterstützen. Die Verantwortlichen für Angriffskrieg und Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen zur Rechenschaft gezogen werden“.

„Ein Sargnagel für das Völkerrecht“

Angesichts der „enthemmten Gewalt der russischen Besatzungsmacht“ verbiete sich „jede Spekulation auf einen ,territorialen Kompromiss’, der Russland die Herrschaft über die eroberten Gebiete“ überlasse. Dies wäre „ein Sargnagel für das Völkerrecht und die europäische Sicherheitsordnung, wenn eine gewaltsame Grenzverschiebung als Folge eines Aggressionskriegs und massive Kriegsverbrechen de facto hingenommen würden“, heißt es in dem Appell. Unterschrieben haben ihn Marieluise Beck, Volker Beck und Ralf Fücks, Timothy Garton Ash, Jan Claas Behrends, Wolfgang Eichwede, Remko Leemhuis, Otto Luchterhand, Georg Milbradt, Anne Rubesame, Irina Scherbakowa, Karl Schlögel, Martin Schulze Wessel, Timothy Snyder und Christian Tomuschat.

Die Unterzeichner stellen in ihrem Aufruf fest, wir seien „mit einem Vernichtungskrieg mitten in Europa konfrontiert, der alle Merkmale eines Völkermords aufweist“. Artikel II der Völkermord-Konvention der Vereinten Nationen definiere Völkermord „als Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Die Konvention verpflichte „die Staatengemeinschaft zum präventiven Handeln, um die Gefahr eines Völkermords abzuwenden und die bedrohte Zivilbevölkerung zu schützen“.

Eine rechtswissenschaftliche Studie des Wallenberg Centre for Human Rights und des New Lines Institute for Strategy & Policy zeige minutiös auf, dass „die russische Kriegführung die zentralen Merkmale eines intendierten Völkermords“ trage: „Vernichtungsdrohungen und systematische Aufhetzung zu Gewaltakten gegen die ukrainische Zivilbevölkerung“ , „Negierung einer eigenständigen nationalen Identität der Ukraine“, Dehumanisierung, Massentötung, gezielte Angriffe auf Schutzräume, Bombardierung reiner Wohnquartiere, Zerstörung ziviler Infrastruktur, Abschneiden humanitärer Korridore, Angriffe auf die Lebensmittelversorgung, vielfache, straflose Vergewaltigungen, Verschleppung von mehr als einer Million Ukraine, darunter rund 200.000 Kinder, Verbannung der ukrainischen Kultur und Sprache. Angesichts dieser gesicherten Tatsachen des Vernichtungskrieges, den die russischen Armee gegen die Ukraine führt, müssten Bundestag und Bundesregierung ihren „Responsibility to Protect“ gerecht werden.

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