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#Auch Privathaushalte müssen im Ernstfall Gas sparen

„Auch Privathaushalte müssen im Ernstfall Gas sparen“

Auch Privathaushalte könnten in einer Gasmangellage verpflichtet werden, ihren Gasverbrauch zu senken. Dies geht aus einem Papier hervor, das die Bundesnetzagentur am Montag veröffentlicht hat. „Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz“, heißt es darin. „Die Bundesnetzagentur kann nicht ausschließen, dass in einer Gasmangellage auch gegenüber geschützten Kunden Anweisungen ergehen, den Gasbezug zu reduzieren.“ Zugleich sollen nicht geschützte Gaskunden wie beispielsweise Unternehmen einen „lebenswichtigen Bedarf“ an Gas erhalten.

Auf wie viel Prozent ihres Gasverbrauchs die Privathaushalte im Ernstfall verzichten müssten, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Die Rede ist von dem „Komfort-Anteil“, als Beispiel genannt wird das Beheizen von Pools und Saunen. Ersteres hat Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kürzlich schon in einer Verordnung untersagt. Als Beispiel für den lebenswichtigen Bedarf nicht geschützter Kunden nennt die Bundesnetzagentur die Herstellung von Medikamenten, die nicht importiert werden können.

Derzeit gilt in Deutschland die zweite von drei Stufen im Notfallplan Gas. Die Sorgen vor einem Gasmangel im Winter sind zuletzt gewachsen. Russland liefert seit vergangenem Mittwoch kein Gas mehr durch die Leitung Nord Stream 1. Es ist unklar, ob und wann sich das wieder ändert. Die deutschen Gasspeicher waren am Montag zu 85,5 Prozent gefüllt. Der Gaspreis schnellte angesichts des aktuellen Lieferstopp Russlands in die Höhe: Eine Megawattstunde wurde am Montag zwischenzeitlich zu 281 Euro gehandelt. Gegenüber dem Freitag entsprach dies einem Anstieg um 35 Prozent.

Bisher sparen Haushalte nur wenig

Sowohl Netzagenturpräsident Klaus Müller als auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten in der Vergangenheit schon angedeutet, dass es auch für die nach der europäischen SoS-Verordnung geschützten Kunden im Fall eines Gasmangels Einschränkungen geben könnte, damit die Industrie dringend benötigte Güter weiter herstellen kann. Zu den grundsätzlich geschützten Kunden zählen laut dem Papier der Netzagentur neben den Privathaushalten auch Betreiber von Fernwärmeanlagen, die geschützte Kunden beliefern. Außerdem in diese Kategorie fallen soziale Dienste. Dazu zählt die Netzagentur unter anderem Kitas, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Polizei, Feuerwehr und Gefängnisse.

Die Behörde mit Sitz in Bonn wäre in einer Gasmangellage der sogenannte Bundeslastverteiler, der das knappe Gas zuteilt. Zu Kontrollen und Sanktionen im Fall von Verstößen gegen Einsparanordnungen enthält das Papier keine Details. Als Habeck im Juli das Heizverbot für Pools ankündigte, sagte er, es werde keine Wärmepolizei geben. „Das ist kein Land, in dem ich leben möchte“, ergänzte er. Energieunternehmen wiesen damals darauf hin, dass in Gasleitungen stets ein bestimmter Druck herrschen müsse, sie daher nicht Privathaushalten einen bestimmten Prozentsatz weniger Gas liefern könnten.

Das Thema dürfte in den kommenden Wochen an Brisanz gewinnen. Am 1. Oktober beginnt offiziell die Heizsaison, einige Haushalte heizen auch schon jetzt an kalten Abenden. Bislang wird nach den Beobachtungen der Netzagentur dort noch nicht viel Gas eingespart. Anders sieht es in der Industrie aus: Sie reduzierte ihren Verbrauch im Juli im Vergleich zum Vormonat um 21 Prozent. Teils sind die Unternehmen auf andere Energieträger umgestiegen, teils produzieren sie auch weniger, weil sie die hohen Preise nicht an ihre Kunden weitergeben können.

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