Nachrichten

#Ausgangssperre bleibt doch in Kraft

Ausgangssperre bleibt doch in Kraft



Muss ich nach Hause oder nicht? Eine Passantin in Rotterdam am Dienstagabend im Gespräch mit einem Polizisten.

Bild: dpa

Das Verwaltungsgericht Den Haag hob die nächtliche Ausgangssperre am Vormittag auf, die Berufungsinstanz setzte das Urteil am Abend wieder aus. Es gelte ein ständiges Hin und Her zu verhindern, solange nicht in der Hauptsache entschieden sei, so die Begründung.

Die von der niederländischen Regierung verhängte Ausgangssperre ist zum Gegenstand eines juristischen Tauziehens geworden. Nachdem das Verwaltungsgericht Den Haag die am 23. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre am Dienstagvormittag zunächst aufgehoben hatte, wurde dieses Urteil von der Berufungsinstanz am Abend wieder ausgesetzt – unmittelbar vor Beginn der Sperre um 21 Uhr. Das Gericht gewährte der Regierung damit einstweiligen Rechtsschutz, bevor es am Freitag über den Fall verhandeln wird. Es gelte ein ständiges Hin und Her zu verhindern, solange nicht in der Hauptsache entschieden sei, so die Begründung. Die Berufungsinstanz will ihr Urteil kommende Woche verkünden.

Thomas Gutschker

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Damit hatten sich die Gegner der Ausgangssperre zu früh gefreut. Die Gruppe „Viruswaarheid“, der „Querdenken“-Bewegung in Deutschland ähnlich, hatte die Aufhebung erwirkt und anschließend mitgeteilt, sie wolle am Abend eine Party feiern. Geert Wilders von der rechtspopulistischen Partei der Freiheit schrieb auf Twitter: „Rutte hat die Niederlande zu Unrecht nach neun Uhr abends eingesperrt.“ Ministerpräsident Mark Rutte reagierte enttäuscht auf den Richterspruch, legte aber sofort Berufung ein. Die Aufhebung war eine schwere Niederlage für die amtierende Vier-Parteien-Koalition unter seiner Führung, und das einen Monat vor der nächsten Parlamentswahl.

Führen die Mutationen zu einer „unhaltbaren Situation“?

Die von 21 Uhr bis 4.30 Uhr geltende Ausgangssperre habe keine gesetzliche Grundlage, hatte das Verwaltungsgericht entschieden. Die Regierung habe die Einschränkung auf Grundlage eines Gesetzes für Ausnahmesituationen angeordnet, das für unmittelbare Notlagen wie einen Deichbruch gedacht sei, nicht aber für einen so weitgehenden Eingriff in bürgerliche Freiheiten. Die Regierung hatte dies mit der Notwendigkeit begründet, die „britische“ Variante des Coronavirus einzudämmen, die sich im Land schnell verbreitet hatte.

Der Vorsitzende Richter wies das zurück. Es sei nicht sicher, „dass die Mutationen zu einer unhaltbaren Situation führen werden“. Die Regierung habe eine Ausgangssperre auch während der ersten Welle nicht für nötig gehalten, als der Druck auf das Gesundheitssystem größer gewesen sei. Über die Wirkung einer solchen Maßnahme in anderen Ländern lägen noch keine belastbaren Daten vor. „Weitreichende Maßnahmen wie diese müssen auf ordentlichen Gesetzen basieren“, hieß es in dem Urteil. Wegen der Ausgangssperre war es zu gewaltsamen Protesten gekommen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!