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#Bad Wörishofen: Blutbad mit Messer in Bad Wörishofen: Angeklagter nicht voll schuldfähig

„Bad Wörishofen: Blutbad mit Messer in Bad Wörishofen: Angeklagter nicht voll schuldfähig“




Die Staatsanwaltschaft fordert mehr als zehn Jahre Haft und wirft der Verteidigung vor, den mutmaßlichen Täter zum Opfer zu stilisieren.

Im Prozess um eines der grausigsten Verbrechen der vergangenen Jahre steht das Urteil unmittelbar bevor. Fest seit Montagnachmittag, dass nicht das volle Strafmaß für Totschlag ausgeschöpft wird, sollte es zu einer Verurteilung kommen. Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten Rusi I. für nicht voll schuldfähig. Ihm wird vorgeworfen, seine Freundin mit mindestens 35 Messerstichen getötet zu haben. Der Verteidigung warf die Vertreterin der Staatsanwaltschaft allerdings vor, den mutmaßlichen Täter zum Opfer machen zu wollen.

In ihrem Plädoyer erinnerte Staatsanwältin Chasklowicz daran, was sich in jener Nacht zum 28. März 2021 in dem ehemaligen Kurheim Raffler in Bad Wörishofen zugetragen hat. Mehrfach traurig sei dieser Fall. Das Opfer Velina F. habe nicht lange zuvor bereits eine Messerattacke eines anderen Mannes in Bad Wörishofen überlebt. Der damalige Täter wurde zu einer Gesamtstrafe von elf Jahren verurteilt und sitzt im Gefängnis. Zudem hätten womöglich gleich drei Menschen den Tod der Frau verhindern können. „Traurig ist auch, dass von der Verteidigung das Täter-Opfer-Bild verkehrt werden soll“, sagte Chasklowicz in Richtung von Alexander Esser, welcher den Angeklagten vertritt. „Der Angeklagte ist nicht der geprügelte Hund, als den man ihn uns darstellen will“, betonte die Staatsanwältin. Die Anklage habe sich während der Beweisaufnahme bestätigt, findet Chasklowicz. Diese hatte der Vorsitzende Richter der ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen, Christian Liebhart, am Montag beendet. Zuletzt hatte der psychiatrische Sachverständige Dr. Andreas Küthmann das Wort. Die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt sei bei Rusi I. erheblich vermindert gewesen, aber nicht aufgehoben, berichtete Küthmann.

Drei Menschen haben Velina F. in Bad Wörishofen sterben sehen, niemand half ihr

Er beschrieb den Angeklagten als Alkoholiker mit eher geringem Durchsetzungsvermögen, der aber gleichwohl seinen Ärger habe zum Ausdruck bringen können. Küthmann bezog sich dabei auch auf die 1150 Chat-Verläufe zwischen dem Angeklagten und dem Opfer, welche die Prozessbeteiligten zuletzt durcharbeiten mussten. Rusi I. hatte zum Tatzeitpunkt offenbar mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Küthmann berichtete zudem von einer Vergewaltigung, die Rusi I. im Kindesalter erlitten hatte. Der 28-Jährige verfolgte diese und andere Ausführungen des vermutlich vorletzten Prozesstages sichtlich bewegt, mit gesenktem Kopf, immer wieder kamen ihm die Tränen. Das war auch beim Plädoyer der Staatsanwaltschaft so.

Chasklowicz berichtete, dass drei Personen in der Tatnacht gesehen hätten, wie Velina F. blutend im Flur des Gebäudes lag. Keiner hätte geholfen, auch aus Angst. Die Frau sei vor der Tür eines anderen Bewohners gestorben. Für Rusi I. spreche, dass er weitgehend geständig sei. Er hatte die Tat schon früh eingeräumt, aber auch Erinnerungslücken geltend gemacht. In Deutschland habe er keine Vorstrafen, er habe sich entschuldigt, allerdings nicht persönlich bei der Mutter der Getöteten. Zudem habe Gutachter Küthmann die verminderte Steuerungsfähigkeit festgestellt.

Der Angeklagte habe wuchtige Stiche gegen ein „wegkrabbelndes Opfer“ geführt

Dagegen stehe die „erhebliche, brutale Tat“. Rusi I. habe zwei Messer „nahezu kaputtgestochen“, ein drittes benutzt. Er habe wuchtige Stiche gegen ein „wegkrabbelndes Opfer“ geführt, habe Velina F. am Ende auch ins Gesicht getreten. Fünf bis 15 Jahre Haft stehen auf Totschlag. Diesen Strafrahmen will die Staatsanwaltschaft nach Küthmanns Einlassungen aber nicht ausschöpfen. Chasklowicz forderte eine Haftstrafe von zehn Jahren und vier Monaten für den 28-Jährigen. Zudem soll er in einer Entzugseinrichtung untergebracht werden.

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Anja Mack, die Vertreterin der Nebenklage, plädierte ebenfalls für eine Verurteilung wegen Totschlags. Rusi I. nannte sie einen „armen Tropf“. Mack vertritt die Interessen der minderjährigen Tochter der Getöteten. Der Angeklagte habe die Ansprüche gegen ihn akzeptiert. Fraglich sei aber, ob und wann Geld an das Kind fließen werde. Verteidiger Alexander Esser betonte am Montag mehrfach die erhebliche Alkoholisierung seines Mandanten zur Tatzeit und die erlittenen Beleidigungen, welche Staatsanwältin Chasklowicz aber nicht als strafmindernd gelten ließ. Esser wird sein Plädoyer am Mittwoch halten. Danach soll das Urteil ergehen.

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