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#Beim Heizungsgesetz das Eigentum der Menschen respektieren

Die FDP hat am Donnerstag ihre Kritik am Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz bekräftigt. „Am Ende muss das Gesetz mit der Realität vereinbar sein. Und da sind wir noch nicht“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Carina Konrad, der F.A.Z. Die Ziele stelle „kein Mensch“ infrage, doch man könne sie nur erreichen, wenn man die Bürger mitnehme. „Es ist schwer zu ertragen, dass die Grünen das noch nicht sehen.“

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.

Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am Mittwoch zwar gebilligt, doch hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in einer Protokollerklärung Vorbehalte gegen den Entwurf formuliert. Es müsse auf eine „praxistaugliche und finanzierbare“ Umsetzung geachtet werden. Diese Forderung unterstrich Konrad: „Es muss klar werden, dass wir das Eigentum der Menschen respektieren. Das Thema ist auch deshalb so emotional, weil der Eindruck entstanden ist, wir täten das nicht. Das ist fatal.“

Auch aus den Ländern kommt kurz vor dem FDP-Bundesparteitag am Wochenende Kritik am Beschluss der Ampelkoalition. Mit Blick auf das geplante Gesetz zum Austausch von Heizungen sagte der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Christopher Vogt der F.A.Z., es sei wichtig, dass die Partei auch im Bund auf sich selbst schaue, eigene Themen setze und „unausgegorene“ Sachen nicht mitmache. „Diese kleinteilige Verbotspolitik der Grünen bringt die Leute in Rage.“ Man könne den Bürgern schlecht erklären, dass man die Atomkraftwerke abschalte, Strom mit dreckigen Kohlekraftwerken erzeuge und die Menschen es „rausreißen“ sollten, indem sie in ihren Kellern mit sehr viel Aufwand für Klimaschutz sorgen.

In der SPD-Bundestagsfraktion reagierte man indes entspannt auf die Ankündigung der FDP, den Entwurf nachzubessern. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese wollte gegenüber der F.A.Z. nichts Ungewöhnliches darin erkennen, dass ein Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren nachjustiert werde. Es sei auch „die Aufgabe eines selbstbewussten Parlaments, einen Gesetzentwurf noch besser zu machen“.

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