#Beschäftigte sollen Impfstatus offenlegen müssen
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„Beschäftigte sollen Impfstatus offenlegen müssen“
Die Büroarbeit am heimischen Küchentisch steht vor einer Neubelebung. Angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in Deutschland bereitet die Bundesregierung die Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber vor. Der vom geschäftsführenden Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes enthält einen solchen Passus.
„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, heißt es in Heils Formulierungshilfe für die Fraktionen, die der F.A.Z. vorliegt. Sie ist noch nicht unter den Ampelparteien abgestimmt.
3 G am Arbeitsplatz
Während der Arbeitgeber nach der Vorlage kaum darum herumkommen wird, seinen Leuten das Arbeiten in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen – nur mit „zwingenden Gründen“ kann er diese Pflicht abwenden – , werden die Arbeitnehmer wie im Frühjahr relativ frei entscheiden können, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. „Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“ Zwingend müssen ihre Gründe demnach nicht sein. Es reicht vermutlich, wenn sie sagen, bei ihnen gehe es nicht.
Die mögliche neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP plant zudem die Einführung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Das heißt: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweist, darf dann noch den Betrieb betreten. Die Arbeitgeber sollen zur Kontrolle der Regel verpflichtet werden und zu diesem Zweck wohl das schon lange von ihnen geforderte Auskunftsrecht bekommen. Die SPD scheint ihren Widerstand aufgegeben zu haben, auch Gewerkschafter lenken ein.
Mit einem Auskunftsanspruch über den Impfstatus der Mitarbeiter würde die Politik einen dringenden Wunsch der Wirtschaft erfüllen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte im Interview mit der F.A.Z., dies sei „eine notwendige Voraussetzung, um im Betriebsablauf für zielgenauen, effektiven Infektionsschutz sorgen zu können“. Er fordert die Politik darüber hinaus auf, die 3-G-Regel „sehr präzise und mit allen Konsequenzen“ zu formulieren, um Konflikte in den Unternehmen zu vermeiden.
Sie müsse klarstellen, dass Mitarbeiter, die sich einem Test oder der Impfung verweigerten, keinen Lohnanspruch für die ausgefallene Arbeit hätten. Sie dürften nicht mit bezahlter Freistellung belohnt werden, mahnt Dulger, der sich an diesem Montag in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Wiederwahl stellt. Wegen der hochschießenden Infektionszahlen hat der Verband jedoch seinen traditionellen Arbeitgebertag in Berlin am Dienstag kurzfristig abgesagt.
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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt SPD, Grüne und FDP ebenfalls davor, Betrieben Corona-Schutzmaßnahmen aufzuerlegen, die nicht praktikabel seien. Unternehmen müssten die 3-G-Regel unbürokratisch in den Betriebsalltag integrieren können, um Beschäftigte und Kunden optimal zu schützen, verlangte Präsident Peter Adrian. Dazu gehöre die Auskunftspflicht über den Corona-Status der Belegschaft. Zuspruch gibt es dazu selbst aus den Gewerkschaften, die sich dagegen bislang gewehrt haben. Beschäftigten sei der Nachweis zuzumuten, dass sie geimpft, genesen oder getestet seien, sagte Frank Werneke, der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Deutschen Presse-Agentur.
Der Grünen-Ko-Vorsitzende Robert Habeck warb am Wochenende außerdem dafür, den Zugverkehr in die 3-G-Regel einzubinden. Fahrgäste müssten dann geimpft, genesen oder getestet sein. Eine solche Vorgabe hatte die große Koalition im Sommer geprüft, aber als unverhältnismäßig und wenig praxistauglich verworfen. „Ja, auch das Bahnfahren muss sicherer werden. Aus meiner Sicht sollte hier 3 G gelten, darüber werden wir reden müssen“, sagte Habeck den Zeitungen der Funke Mediengruppe nun. Unterstützung erhielt er von SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach.
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