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#Brüssel sagt irreführender „grüner Werbung“ den Kampf an

„Brüssel sagt irreführender „grüner Werbung“ den Kampf an“

Nachhaltig, grün, ökologisch, klimaneutral – immer mehr Unternehmen bewerben ihre Produkte heute als umwelt- und klimafreundlich. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass sie es dabei häufig mit der „Wahrheit“ nicht so genau nehmen oder Waren ohne belastbare Belege als „grün“ vermarkten, kurz „Greenwashing“ betreiben. Als die europäischen Verbraucherschutzbehörden im November 2020 im großen Stil „grüne“ Werbeversprechen prüften, kamen sie zum Ergebnis, dass 42 Prozent übertrieben, falsch oder irreführend sowie 58 Prozent nicht ausreichend wissenschaftlich belegt waren. Entsprechend niedrig sei das Vertrauen der Verbraucher in grüne Werbeaussagen, urteilt die Europäische Kommission

Nach dem Willen der Kommission sollen Unternehmen Waren deshalb nur noch dann als umwelt- oder klimafreundlichen vermarkten dürfen, wenn sie den grünen Charakter belegen können. Das geht aus einem internen Entwurf für ein EU-Gesetz hervor, das die Kommission im März offiziell vorlegen will.

Der Entwurf liegt der F.A.Z. vor. Die Brüsseler Behörde will mit der sogenannten EU-Richtlinie klare Vorgaben zur Methodik machen, mit der Hersteller oder Händler Werbeaussagen zum Umwelt- und Klimaschutz untermauern. Die Aussagen müssen demnach auf „allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem neuesten Forschungsstand beruhen und die einschlägigen internationalen Standards berücksichtigen“, heißt es in dem Entwurf. Dabei sollen die Unternehmen den gesamten Lebenszyklus der Produkte von der Herstellung bis zur Nutzung und negative Folgen berücksichtigen.

Grüne im Europaparlament begrüßen Vorstoß

Wenn etwa ein niedriger Wasserverbrauch mit hohen CO2-Emissionen einhergeht oder geringe CO2-Emissionen in der Produktion mit hohen Emissionen in der Nutzungsphase einhergehen, soll ein Produkt nicht als „grün“ beworben werden dürfen. Es sei denn, die negativen Folgen werden in klarer und für den Verbraucher allgemein verständlicher Form gemeinsam mit dem „grünen Werbeversprechen“ kommuniziert. Wenn ein Produkt giftige, krebserregende oder andere sehr gefährliche Substanzen enthält, sollen die Hersteller oder Händler es nur in Ausnahmefällen als umwelt- oder klimafreundlich bewerben dürfen.

Die Methodik und die Belege für den umwelt- oder klimafreundlichen Charakter der Waren müssen öffentlich zugänglich sein. Das soll unabhängigen Dritten, wie Verbraucherschutzverbänden, erlauben, die Aussagen zu überprüfen. Diese, aber auch normale Bürger sollen bei den zuständigen Behörden Beschwerde einlegen können, wenn ein Unternehmen die Vorgaben des Gesetzes nicht einhält.

Zu viele Label

Auch der immer größeren Zahl „grüner Label“ sagt die EU-Kommission den Kampf an. Die EU-Staaten sollen neue privatwirtschaftliche Umweltkennzeichen nur genehmigen, wenn sie „einen erheblichen zusätzlichen Nutzen bezogen auf den ökologischen Ehrgeiz, die Breite der Umweltauswirkungen oder Produktkategorien und zur Unterstützung der grünen Neuausrichtung kleiner und mittlerer Unternehmen“ bieten.

Andere Forderungen von Kritikern des Greenwashing greift die EU-Kommission nicht auf. So verzichtet sie auf ein öffentliches Register aller zugelassenen „grünen“ Werbeaussagen. Es ist keine Liste klar irreführender Aussagen – wie „klimaneutral“ – geplant. Ebenso wenig will die Kommission die Nutzung von CO2-Ausgleichsmechanismen („Carbon Offsetting“) verbieten.

Bei den Grünen im Europaparlament stößt der Vorstoß dennoch auf Zustimmung. „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen an der Ladentheke Wert auf Nachhaltigkeit“, sagt die Abgeordnete Anna Cavazzini. „Daher begrüße ich, dass die Kommission den Dschungel aus nichtssagenden oder halbwahren grünen Labels und Werbeversprechen lichten will.“ Der Entwurf kann sich bis zur offiziellen Vorstellung noch ändern. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen sich das Europaparlament und der Ministerrat der EU-Staaten damit befassen.

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