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#Büro von Ex-Kanzler Gerhard Schröder: Ohne Respekt und Anstand

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Es erscheint wie eine „Lex Schröder“, soll aber keine sein. Im Grunde gibt es gar keine umfassende gesetzliche Regelung über die Ausstattung ehemaliger Bundeskanzler und ihrer fortwirkenden Amtspflichten. Aber eben auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung.

Büro und Mitarbeiter sind jedenfalls nicht dazu da, beim Bücherschreiben zu helfen und Tätigkeiten für die Industrie einzufädeln.

Anschlussverwendung in Putins Diensten

Der Respekt vor dem alten Amt verbietet es zwar, hier überaus kleinlich zu sein. Gerhard Schröder freilich zeigt sich auch hier maßlos. Schon der Vorwurf, der Entzug des staatlich finanzierten Büros sei im Grunde menschenrechtswidrig, und die Berufung auf den Gleichheitssatz offenbaren ein eigentümliches Verständnis vom Staat und dem Dienst an ihm.

Der Bundeskanzler a. D., der mit der Agenda 2010 durchaus seinen Platz in den Geschichtsbüchern hat, begriff sein Amt auch als Brücke für seine Anschlussverwendung in Putins Diensten. Er mag noch immer viel Post und auch Zustimmung erhalten, versorgt aber ist er, besser gesagt: hat er sich. Die SPD, die für den streitbaren Geist ja weiterhin Platz hat, mag ihm ein Büro stellen. Der Staat muss das nicht.

Über den Fall Schröder hinaus mag man sich nun über eine Regelung für eine angemessene Ausstattung – und ihren Verlust – Gedanken machen. Hier muss nicht der Bundesrechnungshof Regie führen. Aber Respekt und Anstand, den ein ehemaliger Kanzler einfordert, den muss er selbst auch zeigen.

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