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#Bund blockiert Bahn-Milliarden

Mit der Generalsanierung sollte bei der Bahn alles besser werden. Doch nach dem Urteil aus Karlsruhe sperrt Finanzminister Lindner ohne Not wichtige Milliarden.

Das Haushaltschaos der Ampelregierung ist eine Gefahr für die Schieneninfrastruktur in Deutschland. Kaum etwas ist derzeit so sanierungsbedürftig wie das 34.000 Kilometer lange Schienennetz: Defekte Betonschwellen, ramponierte Gleise, veraltete Stellwerke, verlotterte Bahnhöfe – wer häufig Bahn fährt, spürt den schlechten Zustand der Infrastruktur im eigenen Tagesablauf. Mit einem nie dagewesenen Aufwand soll die Infrastruktur deshalb ab 2024 generalüberholt werden. „Die Sanierung duldet keinen Aufschub“, sagt Bundesverkehrsminister Volker Wis­sing (FDP). Trotzdem hält sein Parteikollege, Bundesfinanzminister Christian Lindner, nach dem verheerenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verfassungswidrigen Haushaltsbuchungen der Ampelkoalition alle finanziellen Zusagen an die Bahn zurück.

Corinna Budras

Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

Dabei sind sich Verfassungsexperten und Ökonomen einig, dass zumindest ein Teil der Milliardensummen, die für die anstehende Generalsanierung notwendig sind, von dem Urteil gar nicht betroffen ist. Konkret geht es um Eigenkapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt rund 12,5 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren. Diese hatte die Bundesregierung im Herbst fest zugesagt. Der Verfassungsrechtler Hanno Kube, der das Urteil für die Union in Karlsruhe erstritten hat, stellt klar, dass eine Eigenkapitalerhöhung als finanzielle Transaktion keine Auswirkungen auf die Schuldenbremse habe. Denn dabei erhalte der Staat schließlich etwas für sein Geld, das er in das Schienennetz investiere, betonte er gegenüber der F.A.Z.

Ifo-Institut für Eigenkapitalerhöhung

Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, sprach sich in der ARD-Sendung „Anne Will“ explizit für eine Kapitalerhöhung aus und auch der Freiburger Wirtschaftsprofessor und Lindners Chefberater Lars Feld bestätigte der F.A.Z.: Über eine Eigenkapitalerhöhung ließen sich notwendige Milliarden für die Bahnsanierung beschaffen. Er macht allerdings deutlich, dass das nicht seine bevorzugte Lösung ist: Das Geld sollte besser aus dem Haushalt selbst kommen, sagt er – wohl wissend, dass Transfer- und Konsumausgaben in der Politik beliebter sind als Investitionen. Aber Aufgabe der Politik sei es nun einmal, diese Zielkonflikte so zu lösen, dass das Land für die Zukunft gut aufgestellt ist, findet er.

Der grüne Koalitionspartner setzt ebenfalls auf diese Karte: „Eigenkapitalerhöhungen sind sicherlich nicht der goldene Weg der Bahnfinanzierung“, räumt der Verkehrspolitiker Matthias Gastel ein. „Angesichts des hohen Investitionsbedarfs müssen diese aber weiterhin möglich sein und genutzt werden.“ Er erinnerte daran, dass die Ampelkoalition angetreten sei, um eine verlässliche, langfristige und auskömmliche Finanzierung der Schienen-Infrastruktur zu ermöglichen. „Es braucht jetzt Klarheit, dass erforderliche Investitionen in ein störungsarmes und leistungsfähiges Schienennetz wie vorgesehen angepackt werden können.“ Düsterer formuliert es der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Martin Burkert. „Ohne die Investitionen in die Schienen-Infrastruktur steht die Generalsanierung am Abgrund. Es droht der verkehrs- und klimapolitische Kollaps.“

Unverständliches Zögern

Das Zögern des Bundesfinanzministers ist also einigermaßen unverständlich. Auf Nachfrage heißt es nur: „Im Licht des Urteils werden sämtliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt überprüft. Auch für den Haushalt 2024 werden die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiter in der Bundesregierung beziehungsweise im Bundestag beraten.“

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