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# Bundesfinanzministerium: Kehrtwende bei Besteuerung von Staking und Lending

“ Bundesfinanzministerium: Kehrtwende bei Besteuerung von Staking und Lending „

Die Freie Demokratische Partei (FDP) hat Ende April einen Blockchain-Roundtable initiiert und ausgewählte Teilnehmer aus der lokalen Krypto-Branche eingeladen.

Aber eine große mediale Reichweite erzielte dieses Zusammentreffen nun im Nachhinein. Der Grund dafür war ernst: das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geleitet wird, will nicht weiter an der Auffassung festhalten, dass es bei Staking und Lending von Kryptowerten eine Verlängerung der Haltefrist von 1 auf 10 Jahre geben soll.

Lending und Staking sind eher leicht zu verstehende Möglichkeiten im Bereich der sogenannten Decentralized Finance (DeFi). Hierbei werden ohne Banken oder traditionelle zentralisierten Börsen als Mittelsmänner laufende Einkünfte mit Kryptowährungen erzielt. Während beim Lending Einheiten einer Kryptowährung über diverse Plattformen an andere Nutzer gegen Zahlung eines Entgeltes verliehen werden, erhält man beim Staking Belohnungen (Rewards), meist in der gestakten Kryptowährung, sofern man diese Währung nutzt, um Vorgänge auf dieser Blockchain, die auf dem Proof-of-Stake-Konsens (PoS) basiert, zu validieren.

Was ist der Hintergrund?

Wie kam es dazu, dass die Haltefrist von 1 auf 10 Jahren überhaupt verlängert werden sollte und warum wurde das zu einem der meistdiskutierten Themen überhaupt? 

Im Juni 2021 hat das BMF ein Entwurfsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht, in welchem es sich auch zu den Fragen rund um die Besteuerung von Staking und Lending äußerte. Hierbei wurde explizit die Auffassung vertreten, dass Coins, die zum Staking oder Lending verwendet wurden, im Falle einer Veräußerung der 10-jährigen anstatt der üblichen 1-jährigen Haltefrist unterliegen.

Während man sich bereits vor diesem Entwurfsschreiben unter den Experten einig war, dass der Kauf und Verkauf von Kryptowerten auf jeden Fall steuerfrei sei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 1 Jahr liegt, gab es immer wieder Diskussionen, ob durch die Anwendung von § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) eine Verlängerung dieser Haltefrist auf 10 Jahre erfolgen müsste.

In dem Entwurfsschreiben des BMF aus dem letzten Jahr wurde dies dann auch ohne inhaltliche Begründung festgestellt.

Welle der Empörung in der Krypto-Community

Der Aufschrei war groß. Immerhin wurden Staking und Lending in den letzten beiden Jahren immer bekannter und die Nutzerzahlen explodierten förmlich. Auch nicht zuletzt im Hinblick auf das Upgrade Ethereum 2.0 und dem damit verbundenen Wechsel vom Proof-of-Work (PoW) zum PoS-Verfahren bei der zweitbekanntesten Kryptowährung Ether (ETH).

Und nun sollte der Verkauf von Coins, zum Beispiel von Ether, die zwar länger als 1 Jahr gehalten wurden, plötzlich beim Verkauf dennoch ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahren liegen? Nur weil diese Coins zur Sicherung des Netzwerkes (Staking) genutzt oder verliehen (Lending) wurden?

Diese Auffassung hätte Staking, insbesondere bei Ethereum 2.0, in Deutschland gänzlich uninteressant gemacht. Deutschland wäre als Standort für solche Vorhaben ungeeignet und hätte sich als kryptofreundlicher Standort vollständig disqualifiziert.

Keine komplizierte Gewinnermittlung erwünscht

Erfreulicherweise wurde bei dem oben erwähnten Blockchain-Roundtable geäußert, dass das BMF an dieser alten Auffassung nicht mehr festhalten wolle. Die Haltefrist für zum Staking oder Lending genutzte Kryptowährungen wird nicht von 1 auf 10 Jahre verlängert.

Als steuerlicher Berater –  aber auch als Kryptoenthusiast ​​– kann ich dies nur begrüßen. Die bisherige Auffassung hätte nicht nur dem Standort Deutschland geschadet, sondern auch die Akzeptanz und Verwendung von Kryptowährungen an sich in der Gesellschaft gebremst.

Steuerlich schwierig zu durchschauende Regelungen sind für den durchschnittlichen Anleger eher abschreckend. Wer möchte für ein paar kleine Einnahmen aus Staking oder Lending, vergleichbar mit Zinsen aus Vermögensanlagen, eine komplizierte Gewinnermittlung erstellen und zudem auch über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren planen müssen?

Es sind zwar noch genügend weitere Punkte bei der Besteuerung von Kryptowährungen zu diskutieren, aber zumindest kann in Deutschland weiter Staking und Lending betrieben werden, ohne Angst vor dem Schreckensgespenst der 10-jährigen Haltefrist zu haben.

Holger Haberbosch ist Steueranwalt und Krypto-Experte. Er berät und vertritt seit vielen Jahren Privatpersonen und Firmen bei steuerlichen Fragen zu Krypto sowie erstellt Steuererklärungen und Gewinnermittlungen bei Handel von Kryprowährungen, Staking, Lending, Mining und NFT.

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