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#Bundesrat lehnt Bürgergeld-Reform der Ampel ab

„Bundesrat lehnt Bürgergeld-Reform der Ampel ab“

Im Streit über das geplante Bürgergeld bahnt sich ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat an. Die vorige Woche vom Bundestag beschlossene Umwandlung der Hartz-IV-Grundsicherung fand am Montag in der Länderkammer keine Mehrheit. Dort ist die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP für eine Verabschiedung auf zusätzliche Stimmen der Unions-geführten Länder angewiesen. Diese fordern aber Änderungen am Gesetzentwurf. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Bundesrat angekündigt, die Bundesregierung werde „noch am heutigen Tag den Vermittlungsausschuss anrufen“. Im Fall einer Einigung in dem Gremium müssten Bundestag und Bundesrat abermals abstimmen.

In der Koalition wurde damit gerechnet, dass der Vermittlungsausschuss frühestens Anfang kommender Woche tagen könnte. Das Gremium, dem je 16 Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat angehören, muss sich zunächst noch konstituieren. Laut Geschäftsordnung muss zu einer Sitzung mindestens mit einem Vorlauf von fünf Tagen eingeladen werden. Informelle Vorgespräche wären aber schon vorher möglich, um Kompromisslinien abzustecken. Heil strebt eine Einigung bis Ende kommender Woche an, damit der Bundesrat in seiner regulären Sitzung am Freitag nächster Woche den Kompromiss verabschieden könnte. Nur dann wäre eine rechtzeitige Auszahlung der Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung zum Jahresanfang gesichert.

Das Bürgergeld soll das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzen. Die Reform soll eine Vermittlung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern, unter anderem durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung. Auch die Möglichkeiten für Zuverdienste mit geringeren Abzügen beim Bürgergeld werden erweitert. Die monatlichen Zahlungen werden deutlich erhöht: So erhält ein Alleinstehender künftig 502 Euro und damit 53 Euro monatlich zum Lebensunterhalt.

Die Erhöhung der Zahlungen will die Union mittragen. Sie lehnt vor allem die geplante Erhöhung des sogenannten Schonvermögens ab. Diese finanziellen Reserven müssen Bedürftige nicht antasten, wenn sie Bürgergeld bekommen wollen. Ein Alleinstehender etwa darf für eine Karenzzeit von zwei Jahren bis zu 60.000 Euro auf der hohen Kante haben. Der Betrag steigt mit der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Entlastung für Gaskunden kommt

Frei gemacht hatte der Bundesrat in einem ersten Tagesordnungspunkt jedoch den Weg für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen wurde das Gesetz gebilligt.

Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.

Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.

Beginn der Gaspreisbremse noch unklar

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, es sei eine „ganz wichtige Nachricht“ für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde. „Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe.“ Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu, die Regierung werde alle Vorschläge noch im November ins Kabinett und in den Bundestag bringen.

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