Nachrichten

#Bundesverfassungsgericht: Behinderte müssen bei Triage geschützt werden

Bundesverfassungsgericht: Behinderte müssen bei Triage geschützt werden

Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen im Falle einer pandemiebedingten Triage treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer behinderter Menschen stattgegeben.

Aus dem  im Grundgesetz verankerten Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung  ergebe sich ein Auftrag, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung zu schützen, heißt es in dem Beschluss. Der Gesetzgeber habe aber bislang keine Vorkehrungen getroffen, die dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen aufgrund einer Behinderung bei der Verteilung von knappen intensivmedizinischen Behandlungsressourcen wirksam begegnen.

In einer Rechtsordnung, die auf eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft ausgerichtet sei, heißt es in dem Beschluss weiter, könne eine Benachteiligung wegen einer Behinderung nicht hingenommen werden, der die Betroffenen nicht ausweichen könnten und die unmittelbar zu einer Gefährdung von Gesundheit und Leben führten.

Die Karlsruher Richter sehen  „Anhaltspunkte“ dafür, dass für  Behinderte ein Risiko besteht, bei Entscheidungen über die Verteilung pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger Ressourcen in der Intensivmedizin aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt zu werden. Sie berufen sich hierbei auf  eine “Gesamtschau der sachkundigen Einschätzungen und Stellungnahmen wie auch aus den fachlichen Handlungsempfehlungen“. Konkrete Vorgaben für einen Schutz von Behinderten machen die die Karlsruher Richter nicht.  Bei der Ausgestaltung komme dem Gesetzgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu.

Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen hatten zuvor Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht (Az. 1 BvR 1541/20). Die Verfassungsbeschwerde ist schon seit Mitte 2020 in Karlsruhe anhängig. Damit verbunden war auch ein Eilantrag, den die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth allerdings abgewiesen hatten. Sie teilten damals mit, das Verfahren werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten. Im Sommer 2020 sahen sie auch keinen Grund für große Eile: Die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen lasse es im Moment nicht wahrscheinlich erscheinen, dass eine Triage-Situation eintreten werde.

Zur Eilentscheidung hatte der Senat damals mitgeteilt, dass sich hier insbesondere die Frage stelle, „ob und wann gesetzgeberisches Handeln in Erfüllung einer Schutzpflicht des Staates gegenüber behinderten Menschen verfassungsrechtlich geboten ist“. Außerdem wollen die Richterinnen und Richter den „Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Regelungen medizinischer Priorisierungsentscheidungen“ ausloten.

Inzwischen stellt sich die Lage aber anders dar. Die vierte Corona-Welle brachte zuletzt vielerorts Krankenhäuser an die Belastungsgrenze, Patienten mussten in andere Regionen verlegt werden. Experten warnen vor einer noch viel dramatischeren Entwicklung durch die Ausbreitung der neuen Virusvariante Omikron.

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb „trier“, das „sortieren“ oder „aussuchen“ bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie zu retten versuchen und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!