Nachrichten

#Bundesverfassungsgericht erklärt einen Richter in Asylverfahren für ungeeignet

Bundesverfassungsgericht erklärt einen Richter in Asylverfahren für ungeeignet

Im August 2019 sorgte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen für Aufruhr, das nun auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Ein Richter hatte damals über ein NPD-Wahlplakat zu urteilen, auf dem stand: „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“. Er entschied, dass der Slogan nicht volksverhetzend sei – und nutzte die Gelegenheit für ausführliche politische Bemerkungen.

In einem späteren Asylverfahren beantragte ein Kläger aus Afghanistan, den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, was das Verwaltungsgericht zurückwies. Der Mann zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht, das ihm nun Recht gab und seine Beschwerde als „offensichtlich begründet“ bewertete.

In dem früheren Urteil hatte der Gießener Richter etwa geschrieben, die Einwanderung stelle „naturgemäß eine Gefahr für kulturelle Werte an dem Ort dar, an dem die Einwanderung“ stattfinde. Die bestehende „Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben“ sei „nicht von der Hand zu weisen“. Weiter hieß es: Die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/2015 habe zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt habe als auch geeignet sei, „auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen.“

„Offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich“

Die Gießener Richter erkannten darin keinen Anlass, um an der Unparteilichkeit ihres Kollegen zu zweifeln – eine Einschätzung, die das Bundesverfassungsgericht nun als „offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich“ bewertete. Die Äußerungen des Richters seien „offensichtlich geeignet“, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu begründen, so die Verfassungsrichter.

In „hervorgehobenem Maße“ gelte das auch für die Passagen, in denen der Verwaltungsrichter ausgeführt habe, bei der Wendung „Migration tötet“ handele es sich um eine empirisch zu beweisende Tatsache. Er zählte in dem Urteil Einzelfälle von Asylsuchenden auf, die im Nachhinein wegen Mordes oder anderer schwerer Straftaten verurteilt worden seien.

Im Karlsruher Beschluss heißt es dazu: „Damit verengt das Verwaltungsgericht den weitergreifenden Begriff der Migration auf die Gruppe der Asylsuchenden – die indes auf dem zu beurteilenden Wahlplakat keine Erwähnung fand – und stellt aus dieser Gruppe die später mit schweren Straftaten straffällig gewordenen Personen als prägend nicht nur für die Gruppe der Asylsuchenden, sondern für den gesamten Bereich der Migration dar.“

Um den rechtlichen Charakter des NPD-Slogans ging es in Karlsruhe nicht; auch dem Kläger war es nicht darum gegangen. Er pochte vielmehr auf sein Recht auf einen gesetzlichen Richter. Es garantiert auch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!