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#Recht auf schnelles Internet in Deutschland

„Recht auf schnelles Internet in Deutschland“




Ein recht auf schnelles Internet? Sollen bald alle in Deutschland haben – das hat die Bundesregierung beschlossen. Doch für viele könnte der Rechtsanspruch überhaupt keine Verbesserung bringen.

Während in manchen Teilen Deutschlands schon das 5G-Netz ausgebaut wird, gibt es in anderen Regionen immernoch Orte, in denen die Internetgeschwindigkeit zu Wünschen übrig lässt.Genau das soll ein neuer Rechtsanspruch nun ändern, auf den sich die Bundesregierung vergangene Woche geeinigt hat. Klingt gut, aber: Bringt das überhaupt was? Reinhard Brandl, digitalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezweifelt das.

Schnelles Internet auf dem Land: Rechtsanspruch bringt womöglich keine Verbesserung

Deutschland hinkt im digitalen Ausbau hinterher. Mit dem neue beschlossenen „Recht auf schnelles Internet“ soll zumindest in Sachen Festnetz-Internet die Download-Geschwindigkeit mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen, die Upload-Geschwindigekit 1,7 Megabit pro Sekunde. Einen Haken gibt es da aber, sagt Reinhard Brandl von der CDU/CSU: Bei dem Rechtsanspruch soll auch das relativ schlechte Satelliten-Internet einbezogen werden. Und das würde Haushalten in Randlagen keine Verbesserung bringen, so der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Die Bundesregierung will die Bürger in diesen Randlagen bei dem Rechtsanspruch auf Grundversorgung mit einem Satellitenanspruch vertrösten – das ist ein Armutszeugnis.“

Schnelles Internet über Satellit könnte Rechtsanspruch verwirken

Laut einem Passus soll auch das vergleichsweise schwache Satelliteninternet dafür sorgen, dass Deutschland digital besser dasteht. Besonders für Häuser in Randlagen könnte das gar keine echte Verbesserung bedeuten. Wer zum Beispiel am Waldrand wohnt und dort bislang nur Zugang zu schlechtem Festnetz-Internet hat, könnte künftig mit einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur scheitern. Denn die könnte dann darauf verweisen, dass die Versorgung vor Ort zwar schlecht ist, aber ja das sogenannte „geostationäre Internet“ zur Verfügung steht. Und damit wäre das Recht auf schnelles Internet erfüllt. 

Dies soll zwar nur in Ausnahmen der Fall sein, aber Brandl kritisiert: „Es ist vollkommen unklar, wie viele Haushalte die Satelliten-Ausnahme betrifft.“Er sagt, die Regelung sei so vage formuliert, dass die Bundesnetzagentur recht häufig auf geostationäres Internet verweisen könnte. Und dann müssten die schlecht versorgten Verbraucher in entlegenen Regionen genauso weitermachen wie bisher. Für sie gäbe es kein besseres Internet – trotz Rechtsanspruch.

Recht auf schnelles Internet: Latenz ist ausschlaggebend

Mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit im Upload – das soll der neue Rechtsanspruch garantieren. Wichtig dabei: Die Vorgabe der Latenz, sprich Reaktionszeit. Die soll laut Bundesregierung maximal 150 Millisekunden betragen. Bei dieser Latenz kann geostationäres Internet, das mittels weit entfernter Flugkörper im All funktioniert, eigentlich nicht mithalten. Seine Reaktionszeit ist deutlich höher.

Deshalb sollten geostationäre Satelliten aus der Verordnung gestrichen werden, findet Brandl. So hätten die betroffenen Verbraucher bessere Chancen gegenüber der Bundesnetzagentur. Die Behörde würde dann häufiger und schneller Festnetz-Anschlüsse verlegen oder tatsächlich versuchen, das Mobilfunknetz zu verbessern. 

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Starlink, Glafaser, Satellit: Wie kommt Deutschland an schnelles Internet?

Starlink, das Satelliteninternet von Elon Musk, hat für Deutschland übrigens keine Bedeutung. Die Satelliten sind zwar näher an der Erde und ermöglichen dadurch eine wesentlich bessere Übertragung als das günstige geostationäre Internet, aber: Sie sind auch viel teurer. Und laut dem Rechtsanspruch muss das Internet auch bezahlbar sein. Und da fällt Starlink raus.

Video: SAT.1

Als Goldstandard des Internets gilt die Glasfaser-Verbindung: Mit ihr könnenin Deutschland die schnellsten Geschwindigkeiten erreicht werden – es gibt Tarife mit bis zu 1.000 MBit/s Download- und 500 MBit/s Uploadgeschwindigkeit. Außerdem hat das Glasfasernetz den Vorteil, dass es eine höhere Kapazität hat, sodass es auch zu Stoßzeiten und einer hohen Netzauslastung nicht eingeschränkt wird.

Schnelles Internet in Deutschland: Recht bringt Verbesserung, aber schleichend

Ohnehin ist der Name „Recht auf schnelles Internet“ etwas hochgegriffen. Wirklich schnell wird die Internetverbindung durch den neuen Rechtsanspruch ohnehin nicht. Denn die allermeisten Netzsurfer verfügen bereits jetzt Downloadgeschwindigkeiten von 10 Megabit pro Sekunde und mehr. Und trotzdem ist der Beschluss wichtig: Es ist der erste Rechtsanspruch auf Breitband-Internet und damit eine digitale Versorgung. Außerdem soll die Untergrenze Jahr für Jahr steigen, da sie aus der allgemeinen Internetnutzung abgeleitet wird. Und da die Verbraucher immer bessere Verträge buchen, werden somit auch die Minimalvorgaben steigen – und die Versorgung doch peu á peu ein Stückchen besser.

Wie viele Haushalte langsame Internetanschlüsse mit weniger als 10 Mbit haben, ist unklar. Die Bundesnetzagentur geht von einer „potenziellen Betroffenheit von voraussichtlich circa 330 000 Haushalten“ aus. Dieser Wert bezieht sich auf Haushalte mit einer Download-Verbindung von weniger als 16 Mbit pro Sekunde. Wie viele genau von der 10 Mbit-Vorgabe aus der Verordnung betroffen sind, weiß niemand so genau.

„Für Familien mit Kindern und Arbeitnehmern im Homeoffice ist das nach zwei Jahren Pandemie ein echter Tiefschlag“, kritisiert Brandl. Bevor die Verordnung in Kraft tritt, müssen noch der Bundesrat sowie der Digitalausschuss des Bundestages zustimmen.

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