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#Wirecard-Affäre bringt Scholz in Bedrängnis

Wirecard-Affäre bringt Scholz in Bedrängnis

Im Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Wirecard-Affäre gerät das Bundesfinanzministerium und damit auch Finanzminister Olaf Scholz, der Kanzlerkandidat der SPD, in wachsende Erklärungsnot. Grund ist das umstrittene Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien, das die dem Ministerium unterstellte Finanzaufsicht Bafin im Februar 2019 verhängt hat.

Markus Frühauf

Marcus Theurer

Marcus Theurer

Redakteur in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Der Finanzfachmann der Grünen im Bundestag, Danyal Bayaz, stützt sich nun auf Unterlagen der Bundesbank, die bislang streng vertraulich waren und der F.A.Z. vorliegen. Das Finanzministerium ist seiner Ansicht nach mit verantwortlich für das Leerverkaufsverbot gewesen. Bayaz hält dieses sogar für rechtswidrig.

Der Abgeordnete verweist auf einen schon 2017 vereinbarten Leitfaden zum „Ablauf von Leerverkaufs-Notmaßnahmen“. Dieser legt fest, dass vor einem Leerverkaufsverbot der Bundesbank „die Möglichkeit zur Stellungnahme“ gegeben werden solle. Doch im Fall Wirecard hielt sich die Bafin nicht daran: Am 17. Februar 2019, einem Sonntag, informierte vielmehr die Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch ihre Vorstandskollegen, die Bafin wolle keine Stellungnahme der Notenbank einholen. Zuvor hatten Bundesbank-Fachleute die Bafin-Pläne intern kritisch bewertet. Am Tag darauf verhängte die Bafin das Leerverkaufsverbot.

Bayaz wirft der Bafin „Willkür“ vor: „Man hat ganz bewusst die selbstverständlichen Regeln des eigens verfassten Leitfadens ignoriert und eine absehbar kritische Stellungnahme der Bundesbank abbestellt.“ Die Bafin habe damit rechtswidrig gehandelt. Doch seine Vorwürfe richten sich auch gegen das Finanzministerium – und damit gegen Scholz: „Die Bafin wird vom Finanzministerium beaufsichtigt“, sagt er. “Ein Leerverkaufsverbot ist eine Entscheidung von besonderer Tragweite, die gut begründet sein muss. Angesichts der negativen Stellungnahme der Bundesbank hat man im zuständigen Finanzministerium entweder beide Augen zugedrückt oder nicht hingeschaut. Beides wäre fatal und verantwortungslos.“ Dies stehe „im krassen Widerspruch zur Aussage von Scholz, ihm seien bei Wirecard die Hände gebunden gewesen.“

„Fatal und verantwortungslos“

Das Finanzministerium betonte am Donnerstag, dass für Leerverkaufsverbote die Bafin zuständig sei. Das Ministerium nehme, auch unter Berücksichtigung der operativen Unabhängigkeit der Bafin, keinen Einfluss darauf, so auch im Falle Wirecard.

Ende Januar traten Bafin-Präsident Felix Hufeld, den Scholz zuvor lange gestützt hatte, und die für das Leerverkaufsverbot verantwortliche Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele zurück, nachdem ein Bafin-Mitarbeiter wegen Insiderhandels mit Wirecard-Aktien angezeigt worden war. Das Leerverkaufsverbot wird kritisiert, weil Wirecard in Schutz genommen worden war und die Anleger länger täuschen konnte. Es ist nach den Worten von Bayaz auf Basis einer Verschwörungstheorie über einen angeblichen Erpressungsversuch der Finanznachrichtenagentur Bloomberg und einen angeblichen Bestechungsversuch der „Financial Times“ zustande gekommen.

Damit spielt er auf Aussagen der Münchner Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl im Untersuchungsausschuss an. Dort hatte sie von dem Anruf eines Wirecard-Anwalts berichtet, der sie darüber informierte, dass Bloomberg 6 Millionen Euro fordere, ansonsten würde die Agentur in die negative Wirecard-Berichterstattung einsteigen. Diese Informationen, die nie belegt wurden, gab sie damals an die Bafin weiter.

Skepsis in der Bundesbank

Mit Leerverkäufen setzen Investoren auf den Kursverfall einer Aktie. Sie leihen sich Aktien, die sie sofort verkaufen und erst später zurückgeben müssen. Die Differenz zwischen Verkaufs- und geringerem Kaufkurs ist ihr Gewinn.

Die Bafin hatte das Verbot mit dem Schutz des Marktvertrauens und der Finanzstabilität begründet, wofür die Bundesbank keine Anhaltspunkte gesehen hat.Bayaz verweist auf eine E-Mail eines Bundesbank-Abteilungsleiters, in der dieser schreibt: „Eher Skepsis, was die Begründung Marktvertrauen angeht. Wenn man Insiderverdacht bei einzelnen Marktteilnehmern hat, soll man dem nachgehen. Den Bafin-Vermerk finde ich außerdem auch handwerklich nicht gut.“ Damit dürfte er die behaupteten Funktionsstörungen des Marktes in der Bafin-Stellungnahme für nicht belegt gewertet haben, vermutet Bayaz.

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