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#Corona-Wirtschaftshilfen bis Mitte 2022 verlängert

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Corona-Wirtschaftshilfen bis Mitte 2022 verlängert

Deutschland kann Unternehmen in der Corona-Krise weitere Staatshilfen gewähren. Die Europäische Kommission habe am Donnerstag das entsprechende Rahmenwerk um sechs Monate bis zum 30. Juni 2022 verlängert und auch erweitert, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. „Die Bundesregierung begrüßt die Verlängerung sowie insbesondere, dass die Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erneut erhöht wurden.“

Der scheidende Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt. „Die Pandemie-Lage ist leider in vielen europäischen Ländern wieder sehr ernst. Daher ist es richtig, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Flexibilität gewährt.“ Die konjunkturelle Erholung der vergangenen Monate dürfe nicht gefährdet werden.

Die EU-Kommission ist in Europa für Wettbewerbsverzerrungen zuständig, die durch Staatshilfen entstehen können. Allerdings sind die Regeln in der Pandemie deutlich gelockert worden. Deutschland hat davon am stärksten Gebrauch gemacht. Seit Beginn der Corona-Krise wurden laut Wirtschaftsministerium rund 125 Milliarden Euro an die Wirtschaft ausgezahlt. Hinzu käme noch das Kurzarbeitergeld in Höhe von 40 Milliarden Euro.

Wirtschaftshilfen verlängern

Angesichts von Rekord-Neuinfektionen in der Pandemie wird damit gerechnet, dass bei den Bund-Länder-Beratungen an diesem Donnerstag beschlossen wird, die Wirtschaftshilfen zunächst um drei Monate bis Ende März zu verlängern. So ist es in Beschlussvorlagen für das Treffen vorgesehen.

Besonders stark von der Pandemie getroffene Firmen können momentan zum Beispiel im Rahmen der Überbrückungshilfen einen Großteil ihrer Fixkosten ersetzt bekommen. Das dürfte derzeit vor allem auf Veranstalter, Tagungshotels, Reiseanbieter und bestimmte Gastronomiebetriebe zutreffen. Norbert Kunz, der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, sagte, die Krise sei für viele Firmen noch nicht ausgestanden. „Aktuell muss die Branche wieder vermehrte Stornierungen oder eine große Buchungszurückhaltung verzeichnen. Besonders große Veranstaltungen oder auch Weihnachtsmärkte sind betroffen.“ Weitere Hilfen seien daher nötig.

Laut Wirtschaftsministerium wurden die Obergrenzen für Kleinbeihilfen um 500.000 Euro auf 2,3 Millionen Euro erhöht. Bei Fixkostenhilfen sind jetzt zwölf Millionen Euro möglich, zwei Millionen mehr als bisher.

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