Nachrichten

#Darf der Arbeitgeber eine Impfpflicht einführen?

Darf der Arbeitgeber eine Impfpflicht einführen?

Gibt es eine Pflicht, sich gegen Corona impfen zu lassen?  

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Impfpflicht in Bezug auf das Coronavirus. Diese wird es auf absehbare Zeit auch nicht geben, das hat die Bundesregierung immer wieder beteuert.

Können Arbeitgeber trotzdem darauf pochen, dass sich Mitarbeiter impfen lassen?

Nein, in den meisten Fällen nicht. „Der Chef kann eine Impfung nicht anordnen, da die Regelungsmacht des Arbeitgebers endet, sobald die private Lebensführung der Arbeitnehmer betroffen ist“, sagt Yavuz Topoglu, Arbeitsrechtler bei EY Law. Drohen Chefs mit einer Abmahnung, wäre diese unwirksam. Allerdings gibt es aus nachvollziehbaren Gründen Ausnahmen für einzelne Branchen, etwa für Ärzte und Pflegepersonal. Das Infektionsschutzgesetz sieht nämlich in Paragraph 23 vor, dass die Leiter von Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Heimen und Arztpraxen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Damit können sie neben der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsmaßnahmen vom Personal ein gesteigertes Interesse an einer Impfung erwarten.

Mitarbeiter, die eine Impfung hartnäckig verweigern, müssen deshalb damit rechnen, freigestellt zu werden – ohne Lohn, denn wer seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann und nicht erkrankt ist, hat keinen Anspruch auf Bezahlung.

Wie erfährt der Arbeitgeber überhaupt, ob ein Arbeitnehmer geimpft ist? 

Gar nicht, wenn es der Mitarbeiter nicht mitteilen möchte. Der Arbeitgeber hat nämlich grundsätzlich gar keinen Anspruch darauf zu erfahren, ob sich ein Arbeitnehmer impfen ließ, sagt Topoglu. Jedenfalls in den meisten Fällen, denn bei dieser Auskunft handele es sich um eine personenbezogene Information, die nach der Datenschutzgrundverordnung nur erfragt werden darf, wenn diese zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist. Doch auch hier gibt es Ausnahmen im Gesundheitsbereich, zum Beispiel in Arztpraxen und Klinken. Dort gibt es in Paragraph 23a des Infektionsschutzgesetzes ein ausdrückliches Fragerecht, ob ein Arbeitnehmer geimpft ist.

Wie können sich Mitarbeiter impfen lassen?   

In Deutschland gibt es inzwischen mehrere Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, wenn man wegen des Alters, seiner Vorerkrankungen oder der Art seiner Beschäftigung zu den ersten drei Prioritätsgruppen gehört. Dann kann man sich entweder einen Termin in einem lokalen Impfzentrum besorgen oder seinen Haus- oder Facharzt kontaktieren. Auch einige Unternehmen bieten schon Impfungen über ihre Betriebsärzte an. Im Juni sollen sie regulär an der Impfkampagne beteiligt werden. Noch wichtiger werden die Betriebsärzte wahrscheinlich in den nächsten Runden der Auffrischung, schließlich gehören auch Grippeschutzimpfungen in vielen Unternehmen jedes Jahr zum Standard. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Vakzin gibt es dabei nicht.

Müssen die Unternehmen beim Impfen eine bestimmte Reihenfolge einhalten oder können sie ihre eigene Priorisierung vornehmen?

Derzeit gilt die Corona-Impfverordnung, die verschiedene Prioritäten festlegt. Diese gelten grundsätzlich auch für Betriebsärzte. Im Juni soll diese Priorisierung jedoch aufgehoben werden, dann können auch Betriebsärzte freier vorgehen. Dabei könnten Arbeitgeber eine Impfreihenfolge anhand einer Gefährdungsbeurteilung festlegen und zum Beispiel danach differenzieren, wer besonders viele Kundenkontakte hat, sagt Ulrich Sittard, Arbeitsrechtspartner der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Bei dieser Frage ist aber der Betriebsrat einzubeziehen. 

Gilt die Impfzeit als Arbeitszeit?  

Nein, denn Impfen ist Privatsache. Für einen Termin muss man sich also freinehmen. Um Anreize zur Impfung zu setzen, könnten Arbeitgeber jedoch ihre Mitarbeiter für die Dauer der Impfung von der Arbeit bezahlt freistellen. 

Was passiert bei heftigen Impfreaktionen?  

Hat man die Impfung hinter sich, kommt es häufig zu Impfreaktionen, die durchaus heftig ausfallen können: Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit. In diesen Fällen gelten die gleichen Regeln, wie bei normalen Krankheiten auch: Wer arbeitsunfähig ist, bekommt sein Gehalt trotzdem. In den meisten Fällen dürften die Impfreaktionen schon nach ein oder zwei Tagen vorbei sein, es ist also häufig nicht einmal eine Krankschreibung nötig.  

Was bringen Impfungen für Vorteile?

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!