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#Das Ende von Paragraf 219a?

„Das Ende von Paragraf 219a?“

Das Wichtigste für Sie an diesem Freitag:

1. Das Ende von Paragraf 219a
2. Nach zähem Ringen sagt Brüssel Ja zur Ukraine
3. Was mit der Gas-Alarmstufe gilt

4. Krisenparteitag der Linken
5. Wer plante den Säureangriff auf einen Topmanager?
6. Lauterbachs Herbstprognose
7. Deutscher Filmpreis wird verliehen

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Das Gesicht im Kampf gegen das Abtreibungs-Werbeverbot: die Gießener Ärztin Kristina Hänel


Das Gesicht im Kampf gegen das Abtreibungs-Werbeverbot: die Gießener Ärztin Kristina Hänel
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Bild: dpa

1. Das Ende von Paragraf 219a

Die Debatte über das Abtreibungs-Werbeverbot war lang und emotional. Die Ärztin Kristina Hänel hat maßgeblichen Anteil daran, dass es fallen soll – sie will die Abstimmung im Bundestag auf der Besuchertribüne verfolgen.

„Wichtiger Schritt“: Eine der prominentesten Verfechterinnen der Abschaffung von 219a ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie wertet die für heute anstehende Entscheidung zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen als „wichtigen Schritt zur Informationsfreiheit“ für betroffene Frauen. „Ich freue mich, dass der unsägliche Paragraf, der viel Unheil angerichtet hat, damit der Geschichte angehören wird“, erklärte Hänel. Sie und andere auf Basis des Paragrafen verurteilte oder angezeigte Ärzte wollten wie Hänel die Abstimmung in Berlin verfolgen. Hänel war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.


Bild: F.A.Z.

Ende der Strafverfolgung: Der Paragraf 219 des Strafgesetzbuchs regelt die Schwangerschaftskonfliktberatung. Mit ihm verbunden ist 219a, den die Ampel streichen – und damit das Ende des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen besiegeln will. Er soll wegfallen, weil Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Für das Vorhaben dürfte es im Bundestag eine Mehrheit geben.

Suizidbeihilfe: Der Bundestag befasst sich heute zudem in erster Lesung mit drei Vorlagen zur Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das gesetzliche Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid aufgehoben. Nach dem Urteil ist die Hilfe Dritter bei der Selbsttötung grundsätzlich zulässig. Dem Gesetzgeber empfahlen die Richter, möglichen Missbrauch zu verhindern.

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Bild: AP

2. Nach zähem Ringen sagt Brüssel Ja zur Ukraine

Bis der EU-Gipfel das von Kiew ersehnte Ja aussendet, dauert es einige Stunden. Auch Moldau erhält den Kandidatenstatus. Es ist der erste Schritt in einem langwierigen Beitrittsverfahren.

Was nun? Eine Garantie auf eine zügige Aufnahme in die EU ist der Kandidatenstatus nicht. Als EU-Beitrittskandidat muss die Ukraine vor dem Beginn von Beitrittsverhandlungen zunächst sieben Voraussetzungen erfüllen. Es geht unter anderem um das Auswahlverfahren ukrainischer Verfassungsrichter und eine stärkere Korruptionsbekämpfung. Auch fordert die EU-Kommission, dass Standards im Kampf gegen Geldwäsche eingehalten werden und ein Gesetz gegen den übermäßigen Einfluss von Oligarchen umgesetzt wird. Georgien wurde der Status in Aussicht gestellt, sobald das Land bestimmte Reformen erfüllt hat.

Frust: Zunehmend frustriert sind neben dem Dauerbeitrittskandidaten Türkei die ebenfalls auf einen EU-Beitritt hoffenden Westbalkanstaaten. Das EU-Land Bulgarien blockiert seit mehr als einem Jahr die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Nordmazedonien und Albanien, weil sich Nordmazedonien weigert, auf Forderungen zu den Themen Minderheiten, Geschichtsschreibung und Sprache einzugehen. Versuche, die Blockade vor einem am Rande des EU-Gipfels organisierten Westbalkan-Treffen zu lösen, scheiterten. Dort waren auch Bosnien-Hercegovina, das Kosovo, Montenegro und Serbien vertreten.

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