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#„Das ist absurd“: Buschmann beklagt Behördenmängel

„„Das ist absurd“: Buschmann beklagt Behördenmängel“

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht den Fall des mutmaßlichen Messerangreifers von Brokstedt als Beleg dafür, dass der Informationsfluss zwischen Strafverfolgern und Ausländerbehörden verbessert werden muss. Zwar sei vor der Tat ein Verfahren eingeleitet worden, um Ibrahim A. des Landes zu verweisen, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. Die rechtlich vorgeschriebene Anhörung des Mannes sei aber offenbar daran gescheitert, dass die zuständige Behörde ihn nicht erreicht habe – selbst dann nicht, als er bereits wegen eines anderen Tatvorwurfs in Untersuchungshaft saß und damit unter Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden stand.

„Das kann nicht sein“, kritisierte Buschmann. „Gerade jemandem, der sich mit seiner Gefährlichkeit regelrecht brüstet, darf eine Untersuchungshaft nicht zum Vorteil gereichen. Das ist absurd.“ Sein Ministerium habe den Justizressorts der Länder einen Vorschlag gemacht, wie Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden enger zusammenarbeiten könnten, auch um ähnliche Fälle wie den in Brokstedt zu verhindern.

Zwei Tote bei Angriff

So sollten Ausländerbehörden künftig nicht nur über den Erlass und die Aufhebung eines Haftbefehls informiert werden, sondern auch über die tatsächliche Inhaftierung oder Haftentlassung der betreffenden Person. „Insbesondere die Anschrift der Haftanstalt und auch die Entlassungsanschrift wären mitanzugeben“, erklärte Buschmann. „Die Durchführung von Anhörungen und den gegebenenfalls folgenden Abschiebungen dürfen nicht daran scheitern, dass Ausländerbehörden über diese Umstände nicht informiert sind.“

Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben. Zwei junge Menschen starben, fünf weitere wurden teils schwer verletzt. Knapp eine Woche zuvor war der 33-Jährige aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden. Die Behörden in beiden Bundesländern – Hamburg und Schleswig-Holstein – schieben sich in Bezug auf den Umgang mit dem mutmaßlichen Täter gegenseitig die Verantwortung zu.

Angesichts der früheren Terror-Aussagen des mutmaßlichen Messerangreifers fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Abschiebegefängnisse für gefährliche Asylbewerber. Der Verdächtige Ibrahim A. hätte nicht auf freien Fuß sein dürfen, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt der „Bild“-Zeitung. „Wir brauchen ein konsequentes Abschiebegewahrsam für gefährliche Flüchtlinge bis zum Tag ihrer Abschiebung – und wenn das Jahre dauert.“

Die von ihm geforderten Abschiebegefängnisse könnten nach Ansicht von Wendt auch im Ausland angemietet werden, wenn als gefährlich eingestufte Migranten nicht von ihren Heimatländern zurückgenommen würden. Außerdem forderte der Gewerkschaftschef „eine bundesweit einsehbare elektronische Gemeinschaftsakte aller beteiligten Behörden für illegal Eingereiste“. Polizisten und Beamte müssten „jederzeit wissen, wer vor ihnen steht und wer zuständig ist“.

Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hält Abschiebegefängnisse für sinnvoll. „Jemand, von dem derart Gefahr ausgeht, der so unmissverständlich klar gemacht hat, dass er extremistisches, terrorbereites Gedankengut hat, darf nicht wieder auf freien Fuß kommen“, sagte er der „Bild“-Zeitung.

Am Montag war bekannt geworden, dass Ibrahim A. sich sechs Monate vor dem Messerangriff in einem Zug mit dem Terroristen Anis Amri verglichen hatte. In seiner Gefangenenpersonalakte ist nach Angaben der Hamburger Justizbehörde dokumentiert, dass er im August 2022 im Gefängnis gesagt habe: „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere, ich bin auch einer.“ Amri war im Dezember 2016 mit einem gestohlenen Lastwagen in einen Weihnachtsmarkt in Berlin gefahren. Zwölf Menschen wurden getötet und dutzende weitere verletzt.

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