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#Nach Angriff auf Israel: Stadt Frankfurt verbietet Hamas-Demos

Unterstützer der palästinensischen Autonomie möchten nach den Angriffen der Hamas auf Israel ihre Solidarität kundtun. Frankfurt will das verhindern – ob das Verbot hält, ist unklar.

Die Stadt Frankfurt hat mehrere Demonstrationen gegen die „Unterdrückung und Besatzung Palästinas“ verboten, die von Gruppen aus dem linken Milieu geplant waren. „Die Demonstrationen schüren den Konflikt. Gewaltverherr­lichungen darf es auf den Straßen unserer Stadt nicht geben“, schreibt Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) in einer Mitteilung. Verbreitet wurde zuvor eine Ein­ladung, in der die Terrorattacken der Hamas auf Israel als Befreiungskampf der Palästinenser beschrieben und das Ende des „zionistischen Kolonialregimes Israels“ gefordert wurden. Uwe Becker (CDU), der hessische Antisemitismusbeauftragte, hatte die Verwaltung schon am Dienstag aufgefordert, eine Versammlung, die für Samstag geplant war, zu un­tersagen. Am Dienstagabend hatte dann noch eine weitere propalästinensische Gruppe, Samidoun, zu einer Kundgebung auf der Zeil in Frankfurt für Mittwoch aufgerufen.

Monika Ganster

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

Alexander Jürgs

Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

Anna-Sophia Lang

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

Theresa Weiß

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

Die Frankfurter Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP) hatte angekündigt, „alles in unserer Macht und Zuständigkeit“ zu tun, um die Veranstaltungen zu verhindern. Bilder wie in Berlin, wo De­monstranten die brutalen Angriffe der Hamas auf Israel bejubelt hatten, wolle sie in Frankfurt nicht dulden. Doch die rechtlichen Hürden für ein Demonstrationsverbot sind hoch. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, deshalb verlangt das Gesetz zunächst immer die Prüfung milderer Mittel, also entsprechender Auflagen, die der Versammlungsleiter durchzusetzen hat. Darüber fanden zunächst am Mittwoch sogenannte Kooperationsgespräche zwischen Ordnungsamt und den Anmeldern der De­monstrationen statt, erläuterte Rinn.

Andere Gesetzeslage in Berlin

Das erst in diesem Jahr neu gefasste hessische Versammlungsgesetz regelt, dass eine Versammlung unter freiem Himmel dann verboten oder nach Beginn aufgelöst werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit „unmittelbar gefährdet ist“. Voraussetzung ist, „dass Beschränkungen nicht ausreichen“. Woran sie die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festmacht, muss die Versammlungsbehörde genau begründen. Die Anmelder der Demonstration können vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgehen. Damit haben sie aufgrund der hohen Rechtsgüter der Versammlungs- und Meinungsfreiheit häufig Erfolg. Offen ist, ob die Anmelder der größeren Pro-Hamas-Demonstration am Samstag Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadt einlegen werden.

In Berlin, wo ähnliche Pro-Hamas-Demonstrationen verboten worden sind, ist die Gesetzeslage anders als in Hessen. Dort kann eine Versammlung auch dann verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zu Hass und Gewalt gegen nationale, religiöse oder ethnische Gruppen aufgerufen wird. Dasselbe gilt, sofern diese Bevölkerungsteile beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Dieser Zusatz existiert in Hessen nicht.

Innenminister: Straftaten wahrscheinlich

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) teilt die Einschätzung, dass bei den Versammlungen die Gefahr der Verübung von Straftaten droht, etwa Volksverhetzung oder die Billigung von Straftaten. Dies gehe aus den Aufrufen zur Teilnahme hervor. Es seien „hochgradig israelfeindliche“ und antisemitische Äußerungen zu erwarten, bis hin zur Ne­gierung des Existenzrechts Israels. Zudem werde eine erhebliche Gewaltbereitschaft vermittelt. Beuth teilte mit, die Polizei werde „niederschwellig und entschlossen“ einschreiten, sollte es trotz des Verbots zu antiisraelischen Kund­gebungen kommen. „Propaganda für Terrororganisationen oder die öffentliche Bil­ligung von Morden werden wir sofort unterbinden, sollten sie dennoch fest­gestellt werden.“ Die Polizisten seien im Hinblick auf verbotene Kennzeichen und Organisationen geschult worden.

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