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#Der tägliche Kampf um die innere Sicherheit

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Der tägliche Kampf um die innere Sicherheit

Der Satz, Deutschlands Sicherheit werde auch am Hindukusch verteidigt, ist noch recht neu. Aber der Sache nach hingen äußere und innere Sicherheit stets zusammen – auch im Kalten Krieg und zu Zeiten des RAF-Terrors. Heute sind freilich die Auswirkungen ferner Kriege und ihrer (Flucht-)Folgen unmittelbarer zu spüren.

Die demokratische direkt verantwortete und für die Bürger spürbare Freiheit wie Sicherheit beginnen an den eigenen Grenzen. Die Frage, wer ins Land gelassen wird und wer wie lange bleiben darf, hat essenzielle Bedeutung. Wer meint, die Grenzen in Europa seien ja ohnehin offen und man müsse im Zweifel jeden ins Land lassen, offenbart nur demokratische und rechtsstaatliche Mängel. Zahlreiche Ausreisepflichtige wurden lange nicht abgeschoben; nicht wegen tatsächlicher Hindernisse, sondern weil der politischer Wille dazu fehlte.

Das Fehlen einer Einwanderungspolitik

Das Fehlen einer interessengeleiteten Einwanderungspolitik ist die Folge einer bestenfalls naiven Vorstellung der gesellschaftlichen Folgen jedweder Migration. Die Bundeskanzlerin selbst, die 2015 noch die Einladende war, sprach später angesichts mörderischer Straftaten von Asylbewerbern von einem Missbrauch der Gastfreundschaft Deutschlands. Die sogenannte Clan-Kriminalität, also das jahrzehntelange Dulden organisierter krimineller Strukturen und rechtsfreier Räume, ist auch Teil dieser Politik.

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Nötig ist hier nicht das Austüfteln neuer Straftatbestände, sondern die konsequente Anwendung bestehenden Rechts. Dass das im Geist des Grundgesetzes, also der Humanität erfolgen muss, sollte keiner Erwähnung wert sein. Dazu gehört die Abschiebung, die eine ganz besondere Härte darstellt, die aber zum Instrumentarium des demokratischen Rechtsstaats gehört. Dass auch Kinder unter Umständen mit abgeschoben werden müssen, wirkt besonders hart, insbesondere wenn sie schon gut integriert waren. Würde man aber darauf mit dieser Begründung verzichten, so lautete das Signal: Jeder, der es hierher geschafft hat, seine Familie mitbringt oder nachziehen lässt, darf bleiben. Das ist aber keine Politik, sondern eine Kapitulation.

Gefährder müssen konsequent überwacht werden. Dass zudem Videokameras an Brennpunkten, die nur unter geregelten Voraussetzungen verwendet werden dürfen, manchen schon als Ausweis eines Überwachungsstaats gelten, ist Zeichen einer Pervertierung von Verfassungswerten. Dass jeder grundsätzlich Herr seiner persönlichen Daten ist – das war und ist eine notwendige und weiterhin sehr wichtige Konsequenz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. In der Praxis freilich wird mitunter der Eindruck erweckt, das informationelle Selbstbestimmungsrecht stehe per se über anderen Grundrechten oder anderen Werten von Verfassungsrang. Gerade die Corona-Pandemie hat das deutlich gemacht. Dabei darf die Bekämpfung einer Gefahr für die Volksgesundheit wie auch schwerer Kriminalität nicht an einem falsch verstanden Datenschutz scheitern.

Es gibt nicht nur wegen der Corona-Krise mehr gefühlte Unsicherheiten in unserem im Prinzip recht sicheren Land. Die Sicherheitslage ist dabei nicht nur von islamistischem Terror und einem früher nicht für möglich gehaltenen Rechtsterrorismus sowie einem immer noch gefährlichen Linksterrorismus gekennzeichnet.

Für den Bürger ist es wichtig, ob etwa ein Einbruchsdiebstahl oder ein Raub, die man vielleicht nur einmal, aber auf traumatisierende Weise erlebt, wirksam verfolgt werden. Wird man allein gelassen – oder zeigt der Staat auch im Fall fälschlich so genannter Bagatellkriminalität, dass er jeden Bürger ernst nimmt? In öffentlichkeitswirksamen Verfahren zeigt der Rechtsstaat seine große (wenn auch ressourcen- und zeitintensive) Kunst. Doch das unbekannte Opfer einer Straftat, der Mann auf der Straße hat es schwer, sein Recht durchzusetzen. Das ist eine Frage des Personals in Polizei und Justiz, aber nicht nur. Solange das Produzieren neuer Gesetze als wichtiger Tätigkeitsnachweis von Politik gilt, ist das Verheddern im Normendickicht die Folge.

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Das Personal wiederum kann seiner Aufgabe nur nachkommen, wenn es zum einen selbst auf dem Boden des Grundgesetzes steht, wenn es zum anderen aber von der Politik nicht unter Dauerverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt wird. Leider fehlt auch Teilen der politischen Führung das Verständnis und erst recht Empathie für die Härten des Alltags eines Streifenpolizisten oder eines Soldaten im Einsatz. Das schlägt sich dann auch in der Bevölkerung nieder, so dass diejenigen, die an der Front des Rechtsstaats im Inneren wie im Äußeren ihr Leben einsetzen, eher als Rassisten und Kriegsverbrecher wahrgenommen werden denn als Wahrer und Vollstrecker demokratisch gesetzten Rechts.

Dass sich hierzulande jeder auch im Angesicht vielfältiger Krisen frei bewegen, äußern, versammeln, wählen und die Regierung stellen und kontrollieren kann, erscheint selbstverständlich und sollte es auch sein. Ein Blick in die Welt zeigt aber, dass diese Freiheit täglich erkämpft, verteidigt und gelebt werden muss. Sonst ist sie schnell verloren.

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