#Die Frist für Polen ist abgelaufen
„Die Frist für Polen ist abgelaufen“
Hat in der Frage der polnischen Disziplinarkammer Einlenken signalisiert: Jaroslaw Kaczynski, der starke Mann der Regierungspartei PiS
Bild: AP
Bis Mitternacht hatte Warschau Zeit, der EU-Kommission darzulegen, wie sie ein EuGH-Urteil zur Disziplinierung von Richtern umsetzen will. Bis zum Nachmittag war das Schreiben noch immer nicht in Brüssel eingetroffen.
Für die polnische Regierung ist am Montag eine von der EU-Kommission gesetzte Frist im Konflikt über Rechtsstaatlichkeit abgelaufen. Sie hatte bis Mitternacht Zeit, um der Kommission darzulegen, wie sie einem Urteil und einer einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Disziplinierung von Richtern Folge leisten werde. Andernfalls hatte die Kommission angekündigt, dass sie beim EuGH Strafzahlungen beantragen werde und dem zuständigen Justizkommissar Didier Reynders dafür Prokura erteilen werde – ein sehr ungewöhnlicher Schritt.
Bis zum Nachmittag war das Schreiben aus Warschau noch nicht in Brüssel eingetroffen, wie ein Sprecher der Kommission der F.A.Z. sagte. Es wurde aber fest damit gerechnet, dass es noch eintreffe, nachdem der starke Mann der Regierung, der stellvertretende Ministerpräsident und Chef der PiS-Partei Jaroslaw Kaczynski, Anfang des Monats ein Einlenken signalisiert hatte. Wie der Sprecher weiter sagte, werde man den Text genau analysieren; mit einer raschen Stellungnahme sei daher nicht zu rechnen.
„Wir werden die Disziplinarkammer in ihrer jetzigen Form auflösen, und damit verschwindet auch dieses Streitthema“, hatte Kaczynski der polnischen Nachrichtenagentur PAP gesagt. Jedoch blieb offen, ob es ein neues Gremium geben werde und wie dies ausgestaltet sein könnte. Der EuGH hatte Mitte Juli entschieden, dass die von der polnischen Regierung eingerichtete Kammer beim Obersten Gerichtshof gegen Unionsrecht verstößt.
Die Luxemburger Richter rügten, dass die Kammer „nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bietet und insbesondere nicht unempfänglich für unmittelbare oder mittelbare Einflussnahmen durch die polnische Legislative und Exekutive ist“. Daneben schwelt ein Konflikt darüber, ob die polnische Verfassung über EU-Recht steht. Eine Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts dazu wurde vom 3. auf den 31. August vertagt.
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