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#Die heikle Frage nach dem Lebensende

Nach der Rentenreform, die derzeit vom Verfassungsrat geprüft wird, packt Emmanuel Macron die heikle Frage eines selbstbestimmten Lebensendes an. Der französische Präsident hat sich für eine andere Methode als bei den Renten entschieden, um die Debatte über „das Lebensende“ in der alternden Gesellschaft voranzubringen. Ein Bürgerkonvent hat seit Dezember Empfehlungen ausgearbeitet.

Zu den wichtigsten Forderungen zählen ein verbesserter Zugang zur Palliativversorgung sowie mehr Mittel für die häusliche Pflege. Eine deutliche Mehrheit (75,6 Prozent) des Bürgerkonvents sprach sich für die Lockerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe aus. Ein Teil davon will die aktive Sterbehilfe als absolute Ausnahme verstanden wissen. Ein anderer Teil plädierte für eine Wahlfreiheit zwischen aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid.

Am Montag hat Macron die 184 Mitglieder des Konvents im Elysée-Palast empfangen. Sie wurden nach dem Losprinzip ausgewählt und sind zwischen 18 und 87 Jahre alt. Ihr Profil soll einen repräsentativen Querschnitt der französischen Gesellschaft bieten. Im Elysée-Palast spricht man von einem „innovativen“ Vorgehen, das in ganz Europa Interesse wecke. Ziel sei es, die Gesellschaft nicht zu polarisieren, sondern eine breite Debatte anzuregen. Der repräsentativen Demokratie werde auf diese Weise „neuer Sauerstoff“ zugeführt. Präsident Macron sagte, er wolle in den nächsten Wochen zu anderen Themen Bürgerkonvente einberufen.

Frankreich will Palliativmedizin ausbauen

Das Verfahren sei seit dem ersten Versuch mit einem Bürgerkonvent zum Klimaschutz verbessert worden. Der Klimakonvent, dessen Ergebnisse im Juni 2020 vorgestellt wurden, war vielerorts als Enttäuschung wahrgenommen worden. Das lag vor allem daran, dass Präsident Macron eine „ungefilterte“ Übernahme aller Vorschläge des Bürgerkonvents im Parlament versprochen, dann aber nicht eingehalten hatte.

Dieses Mal hat der Präsident von Anfang an klargemacht, dass nicht alle Vorschläge zur Sterbehilfe in den Gesetzgebungsprozess münden werden, sie aber einen wichtigen Debattenbeitrag darstellen. Macron kündigte einen Zehnjahresplan zum Ausbau der Palliativmedizin an. Zudem gelte es, ein französisches Modell zur Sterbehilfe zu entwickeln. Die Nationalversammlung und der Senat sollten einen parteiübergreifenden Gesetzentwurf zur Sterbehilfe bis zum Sommer erarbeiten.

In ihrem 173 Seiten langen Bericht befürworten die Konventmitglieder, „unter bestimmten Bedingungen“ die aktive Sterbehilfe zu legalisieren. Bislang ist die passive Sterbehilfe in Frankreich stark reglementiert. Das Claeys-Leonetti-Gesetz aus dem Jahr 2016 sieht die Möglichkeit einer „tiefen und kontinuierlichen Sedierung“ unheilbar kranker Menschen bis zu ihrem Tod vor. Voraussetzung ist, dass sie stark leiden und ihr nahes Lebensende absehbar ist. Zudem muss eine Einverständniserklärung vorliegen. In Sonderfällen kann eine medizinische Behandlung auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten hin beendet werden.

Aktive Sterbehilfe in bestimmten Fällen erlauben

Der Bürgerkonvent spricht sich dafür aus, die aktive Sterbehilfe fortan in bestimmten Fällen zu erlauben. Damit solle „der Heuchelei“ ein Ende gesetzt werden. Schon heute würden Franzosen in den Nachbarländern Belgien, Spanien und der Schweiz Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Zur Frage aktiver Sterbehilfe für Minderjährige sowie für Menschen mit verringertem Urteilsvermögen hat sich der Bürgerkonvent bewusst nicht geäußert. Der Bericht wurde im Anschluss an die letzte Arbeitssitzung im Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat im Jena-Palast in Paris am Sonntag mit einer Mehrheit von 92 Prozent des Konvents verabschiedet. Von 176 anwesenden Stimmberechtigten stimmten 162 dem Bericht zu.

97 Prozent plädierten dafür, die medizinische und psychologische Begleitung von Kranken am Lebensende zu verbessern. Vorrangiges Ziel müsse es sein, die Palliativmedizin auszubauen, um die Leiden unheilbar kranker Menschen zu lindern. Die französische Regierung hat parallel zum Bürgerkonvent den Rechnungshof beauftragt, das Angebot der Palliativmedizin in Frankreich zu überprüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Der Rechnungshof soll im Juni das Ergebnis vorlegen.

Der Bericht des Bürgerkonvents umfasst 65 Vorschläge und kann auf der Website des französischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates eingesehen werden. Macron hatte im Präsidentenwahlkampf 2022 eine Reform der Sterbehilferegeln versprochen. „Ich bin überzeugt davon, dass wir etwas tun müssen, da es unmenschliche Situationen gibt“, sagte er. Die Nationale Ethikkommission hatte im vergangenen September grünes Licht für die Idee des Präsidenten gegeben, über das Sterben neu nachzudenken.

Die katholische Bischofskonferenz mahnte in einem offenen Brief, Schwerstkranke sollten vor allem begleitet werden: „Besteht die tiefste Erwartung nicht vielmehr in der aktiven Lebenshilfe als in der aktiven Sterbehilfe?“ Papst Franziskus, den Macron im vergangenen Oktober im Vatikan besuchte, bezeichnete vor einer Delegation französischer Abgeordneter die aktive Sterbehilfe als Straftat. „Wenn man mit einer Rechtfertigung tötet, wird man immer mehr töten“, warnte er.

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