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#Die RBB-Intendantin ist zu mächtig

„Die RBB-Intendantin ist zu mächtig“

Nach Ansicht des Rundfunkratsvorsitzenden des RBB sollte die Intendantin des Senders künftig gegenüber dem Verwaltungsrat berichtspflichtig sein. Es dürfe nicht mehr möglich sein, dass der Verwaltungsratsvorsitzende allein Entscheidungen treffe, sagte Ralf Roggenbuck. Die Intendantenverfassung müsse geändert werden. Erst die „Allmacht der Intendantin“ habe zu den Verfehlungen im Rundfunk Berlin-Brandenburg geführt.

Die bisherige Praxis, zu der auch Verträge mit üppigen Ruhestandsvereinbarungen gehören, stelle ein großes Problem dar, sagte Roggenbuck: „Wir stehen vor einem Scherbenhaufen, vor Verträgen, die so nicht hätten geschlossen werden dürfen.“ Zu dem geplanten, zurzeit gestoppten Projekt „Digitales Medienhaus“, dessen geschätzte Kosten sich von 65 Millionen auf 200 Millionen Euro mehr als verdreifacht haben sollen, sagte Roggenbuck: „Ich denke, das wird so nicht kommen.“

Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Abel hatte am Donnerstag erste Ergebnisse ihrer Prüfung des Gebarens der früheren RBB-Spitze vorgelegt. Als ein Punkt wurde aufgeführt, dass die frühere, fristlos gekündigte Intendantin Patricia Schlesinger eine Privatreise nach London (mit ihrem Mann) über den Sender abgerechnet habe.

Die Kanzlei fand auch heraus, dass die Verträge zwischen Schlesinger und dem RBB womöglich unwirksam waren. Für die drei Verträge, die der Sender seit 2016 mit der ehemaligen Intendantin geschlossen habe, habe es zwar in zwei Fällen Beschlussvorlagen gegeben. Diese seien aber dem Verwaltungsrat nie vorgelegt worden. Der Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf habe die Mitglieder lediglich über den Abschluss informiert. Dies könne Auswirkungen auf das Ruhegeld von Schlesinger haben, sagte die Anwältin Nina Rossi von der Kanzlei Lutz Abel. Außerdem seien fehlerhafte Verträge dieser Art jederzeit fristlos kündbar.

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