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#Diese Prüfungspflicht kommt auf Besitzer dieser Heizungsart zu

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommen weitere Pflichten auf viele Besitzer von Gasheizungen zu. In vielen Gebäuden müssen Heizungssysteme nun regelmäßig einer Heizungsprüfung unterzogen werden. Neben der Heizungsprüfungspflicht muss ein hydraulischer Abgleich bei Wohngebäuden erfolgen.

Neue Prüfungspflicht kommt auf Besitzer dieser Heizungsart zu
Neue Prüfungspflicht kommt auf Besitzer dieser Heizungsart zuBildquelle: Foto von Julian Hochgesang auf Unsplash

Das auch als Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz bringt viele Veränderungen mit sich. Während für Besitzer von Heizsystemen so manche davon ein Ärgernis darstellen, profitieren Mieter sogar von zwei neuen Pflichten. Für sie könnten ungleich erwärmte Räume sowie eine scheinbar nie recht funktionierende Heizung der Vergangenheit angehören. Zumindest in Wohngebäuden, die wenigstens über sechs Wohneinheiten verfügen und in denen eine wassergeführte Heizung nach dem 30. September 2009 eingebaut wurde.

Heizungsprüfung nach spätestens 15 Jahren

Die Prüfung der Heizungsanlage muss spätestens 15 Jahre nach dem Einbau der Heizung erfolgt sein. Wurde sie am 30. September eingesetzt, muss diese also bis spätestens zum 30. September 2025 erfolgen. Wurde die Heizung hingegen am 01. Oktober 2009 oder danach installiert, verlängert sich die Frist entsprechend. Neben der Heizungsprüfungspflicht ist auch der Einbau eines hydraulischen Abgleichs verpflichtend bei größeren Wohngebäuden mit Gaszentralheizung. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, wenn der Heizungsaustausch bereits kurz bevorsteht. Für Mieter in Wohngebäuden mit mehr Wohneinheiten bedeutet das, dass künftig die Beheizung von Wohnräumen optimiert erfolgen soll und Probleme bei einem zentralen Heizungssystem durch die Prüfungspflicht früher festgestellt werden. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der Heizkosten eingespart werden, was auch die Mieter im Verbrauch entlastet.

Auch Eigenheimbesitzer oder Eigentümer von kleineren Immobilien müssen einen Heizungscheck durchführen lassen und gegebenenfalls optimieren. Zeit haben sie dafür bis zum 15. September 2024. Vorgeschrieben wird das in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) für Heizungs- und Warmwasseranlagen. Dabei überprüft die Heizungsfachkraft, ob die Verteilung von Wärme und Warmwasser in die jeweiligen Räume ideal abläuft. Sollten nicht alle Bereiche möglichst effizient sein, so besteht ein Nachholbedarf. Häufig rentiert sich der hydraulische Abgleich bereits in kürzester Zeit dank den eingesparten Energiekosten.

Je nachdem wie aufwendig das Heizungssystem im Haus angepasst werden muss, können die Kosten von wenigen hundert bis mehrere hundert Euro reichen. Vierstellige Summen sind abseits von Wohngebäuden mit vielen Wohneinheiten eher eine Seltenheit. Zusätzlich fördert der Staat den hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Registrierung für den Förderantrag muss jedoch bereits vor Vertragsabschluss zur Durchführung der Maßnahme geschehen, damit du die Fördergelder erhältst.

Das passiert bei einem hydraulischen Abgleich

Wasser folgt innerhalb der Leitungen unseres Hauses stets dem Weg, der ihm den geringsten Widerstand bietet. Das kann leider dazu führen, dass vor allem Räume, die dem Heizkessel nahe liegen, besonders warm werden, während andere Zimmer sich nicht recht aufheizen wollen. So geht nicht nur jede Menge Energie verloren, es kann sogar richtig ungemütlich im eigenen Heim werden. Durch den hydraulischen Abgleich stellen Heizungsfachkräfte sicher, dass das warme Wasser so in alle Räume gelangt, dass sich jedes Zimmer angemessen aufheizt. Häufig genügen bei kleineren Wohngebäuden dafür schon wenige Anpassungen in den Rohrsystemen, um die Verteilung des Heizwassers zu optimieren. Wer doppelt sparen möchte, kann nicht nur vom hydraulischen Abgleich profitieren, sondern zugleich auch die Raumtemperaturen allgemein optimieren. Mit nur einem Grad Celsius weniger im Zimmer kannst du häufig schon sechs Prozent an Energiekosten einsparen.

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