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#Ein Herz für Steuerberater

Die Steuerberater in Deutschland, die sich gegen ihre Einstufung als Vermittler dubioser Steuergestaltungsmodelle durch die EU-Kommission wehren, erhalten Unterstützung durch die Bundesregierung. Die Minister für Finanzen und Justiz, Christian Lindner und Marco Buschmann (FDP), weisen in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf die besondere Stellung der Steuerberater als Organe der Steuerrechtspflege in Deutschland hin. Sie kritisieren ihre schlechtere Behandlung im Vergleich zu Rechtsanwälten im EU-Recht und eine Aushöhlung des besonderen Vertrauensverhältnisses zu ihren Mandanten. Der Brief vom 17. Mai liegt der F.A.Z. vor.

„Nach unserer Wahrnehmung hat sich in den Verhandlungen zu mehreren Rechtsakten gezeigt, dass zwischen den an den Verhandlungen Beteiligten kein einheitliches Verständnis der Rechtsberufe herrscht“, schreiben die Minister. Das führe in Deutschland mitunter zu einer Ungleichbehandlung zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten. „Vor dem Hintergrund teilweise identischer Tätigkeiten darf es nicht zu ungerechtfertigten Differenzierungen kommen“, mahnen sie. Bei Regelungen zu Rechtsberufen sollten die nationalen Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden.

Behandlung durch Brüssel schon länger in der Kritik

Die Zunft wehrt sich seit Längerem gegen ihre Behandlung durch die EU-Kommission. „Wir Steuerberater sind Organ der Steuerrechtspflege. Die EU-Kommission hat dies leider immer noch nicht begriffen“, kritisierte der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Hartmut Schwab, jüngst auf dem Kongress seiner Organisation in Hamburg, an dem auch Lindner teilnahm. Das Recht auf Verschwiegenheit werde nur Rechtsanwälten gewährt, nie Steuerberatern, schimpfte Schwab. Sie seien nicht nur verpflichtet, Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abzugeben, sondern müssten sich von Januar 2025 an bei der FIU-Spezialeinheit regis­trieren. Was das bringen solle, verstehe er nicht. Die Kammer unterstütze das Ziel, den Schutz von Personen zu verbessern, die auf Missstände oder Gesetzesverstöße bei ihren Arbeitgebern hinweisen. „Wir akzeptieren aber nicht, dass es für Rechtsanwälte und Tierärzte eine Ausnahme geben soll, für Steuerberater aber nicht.“

Die FDP-Politiker erinnern von der Leyen daran, dass Steuerberater wie Rechtsanwälte unabhängige Organe der Steuerrechtspflege sind, die eigenem Berufsrecht mit strengen Pflichten unterliegen. Angehörige von Rechtsberufen seien in Deutschland zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit in Selbstverwaltungskörperschaften organisiert, die als mittelbare Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben übernähmen. Dies sei Grundlage für eine angemessene, freie und uneingeschränkte Berufsausübung. „Denn unter Geltung des Rechtsstaatsprinzips müssen den Bürgerinnen und Bürgern schon aus Gründen der Chancen- und Waffengleichheit Rechtskundige zur Seite stehen, denen sie vertrauen und von denen sie erwarten können, dass sie ihre Interessen unabhängig, frei und uneigennützig wahrnehmen.“

Zuletzt hatten sich die unterschiedlichen Sichtweisen in den Verhandlungen zur Whistleblower-Richtlinie gezeigt. Die Bundesregierung hatte versucht, auch Meldungen vom Hinweisgeberschutz auszunehmen, die der Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater unterliegen, aber eine solche Ausnahme wurde nur Rechtsanwälten und Patentanwälten gewährt. Damit wird der Berufsgeheimnisschutz in der Steuerberatung durchbrochen.

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