Nachrichten

#Ein Komplettversagen der Behörden?

Ein Komplettversagen der Behörden?

Es sind die letzten Sekunden im Leben ihres Mannes und Vaters, über die sie Klarheit brauchen. Die letzten Sekunden, ehe ihn der tödliche Schuss traf. Immer wieder haben die Angehörigen von Walter Lübcke dieses Bedürfnis zum Ausdruck gebracht. Emotional habe diese Frage für seine Mandanten im Vordergrund gestanden, sagt Holger Matt am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Er vertritt die Angehörigen des Kasseler Regierungspräsidenten, der in der Nacht auf den 2. Juni 2019 ermordet wurde; sie nehmen an dem Verfahren als Nebenkläger teil. Nachdem die Bundesanwaltschaft vor Weihnachten ihr Plädoyer hielt, haben nun sie das Wort.

Marlene Grunert

Darüber hinaus verkörpere die Nebenklage die „wehrhafte Zivilgesellschaft“, sagt Matt. In diesem „historischen Prozess“ gelte es, die Werte hochzuhalten, für die Walter Lübcke eingetreten sei. Den Ermordeten symbolisch zu unterstützen habe der Familie Kraft gegeben, vor allem für die direkte Konfrontation mit den Angeklagten. Neben E. steht Markus H. vor Gericht. Er soll zu dem Mord Beihilfe geleistet haben, so sieht es die Bundesanwaltschaft; die Angehörigen halten ihn für einen Mittäter. Ihr wichtigster Zeuge ist der mutmaßliche Mörder Stephan E.

Holger Matt trifft zunächst einige politische Feststellungen. Nach dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ habe man gedacht, der Staat sei aufgewacht. Wie aber stehe es um einen Rechtsstaat, in dem Hass und Rechtsextremismus so offen zutage träten? „Wo ist der Verfassungsschutz?“ So viele Bedrohungen habe es nach der Veranstaltung in Lohfelden gegeben, „irgendwie hat es niemand bemerkt.“

„Diese Menschen machen sich mitschuldig“

Im Herbst 2015 hatte Walter Lübcke dort die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft angekündigt. Einige Mitglieder der rechten Szene tauchten auf und provozierten ihn während der gesamten Veranstaltung, bis der Regierungspräsident schließlich sagte: „Es lohnt sich, in diesem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ H. und E. filmten das Geschehen und stellten einen verkürzten Ausschnitt ins Internet. Daraufhin brach eine Hetzkampagne los, an der sich etwa auch Erika Steinbach beteiligte. „Diese Menschen“, so Matt, „machen sich mitschuldig“.

Unbehelligt hätten die Angeklagten mit Waffen hantieren können; selbst eine Waffenbesitzkarte sei H. nach einem gerichtlichen Verfahren ausgestellt worden, sagt Matt. Vergangenes Jahr war bekanntgeworden, dass der Landesverfassungsschutz damals nicht alle Erkenntnisse zu H.s rechtsextremistischen Umtrieben geteilt hatte. Der Anwalt spricht, „ex post“, von einem „Komplettversagen“ – das aber nicht Gegenstand des Strafprozesses sei.

Die Angehörigen sind überzeugt, dass H. und E. gemeinsam den Plan fassten, Walter Lübcke zu ermorden. Zusammen hätten sie ihn auf der Terrasse „gestellt“, ehe E. schoss. So schildert dieser es inzwischen, nachdem er zuerst angegeben hatte, die Tat allein begangen zu haben. Zwischenzeitlich behauptete er, von H. begleitet worden zu sein, der versehentlich geschossen habe.

Bis zuletzt verstrickte sich E. in Widersprüche. Seine jüngsten Angaben zum „Kerngeschehen“ halten die Hinterbliebenen, anders als die Bundesanwaltschaft, aber für „wahrhaftig“. Vor allem die Fragen der Familie habe E. „authentisch“ und „spontan“ beantwortet. Für H.s Anwesenheit am Tatort ist aus Sicht der Familie vor allem die DNA-Spur entscheidend, die am Hemd des Ermordeten gefunden wurde. Sie stammt von E., der angibt, es sei auf der Terrasse zunächst zu einer Diskussion zwischen ihm, H. und Walter Lübcke gekommen. Als dieser sich habe aufrichten wollen, habe er ihn in den Stuhl gedrückt.

Die Bundesanwaltschaft hält das aus verschiedenen Gründen nicht für glaubhaft und geht davon aus, dass E. sein Opfer nach der Tat berührte, um zu sehen, ob es noch lebe. Folgt man dagegen Matt, so war die „einzig sinnvolle und rationale Reaktion“ nach der Tat die Flucht. Wesentlich seien auch die Angaben von E.s Frau, die sagte, zwei Autos vor dem Haus gehört zu haben, als ihr Mann in der Tatnacht zurückgekehrt sei. Im Sinne „staatlicher Gerechtigkeit“ seien E. und H. wegen mittäterschaftlichen Mordes zu verurteilen.

Der Nebenkläger Ahmed I. spricht vor Beginn des Prozesses mit seinem Anwalt.


Der Nebenkläger Ahmed I. spricht vor Beginn des Prozesses mit seinem Anwalt.
:


Bild: dpa

Der Anwalt von Ahmed I hält E. für schuldig

Am Nachmittag hält auch der Vertreter von Ahmed I. sein Plädoyer. Dieser wurde im Januar 2016 nahe der Lohfeldener Flüchtlingsunterkunft hinterrücks niedergestochen. Der junge Mann überlebte den Angriff mit schweren Verletzungen; noch heute leidet er an den Folgen. Erst kurz vor der Tat war er vor dem „Islamischen Staat“ nach Deutschland geflohen. Schon die Bundesanwaltschaft zeigte sich überzeugt davon, dass E. die Tat beging. Auch der Anwalt Alexander Hoffmann beantragt, E. wegen versuchten Mordes zu verurteilen. Maßgeblich sei vor allem ein Messer, das bei E. gefunden worden war. Daran fanden sich DNA-Sputen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit von einem Iraker stammen. Hoffmann hebt zudem hervor, dass E. „praktisch ein Geständnis“ abgelegt habe. Der Angeklagte hatte den Tattag selbst ins Spiel gebracht. Die Silvesternacht in Köln bezeichnete E. als „Schlüsselereignis“, nach dem er völlig „außer sich gewesen“ sei und sich in eine Vorstellung von Kontrollverlust „reingesteigert“ habe. „Schreiend“ sei er durch die Straßen gezogen und habe Wahlplakate der SPD und Grünen abgetreten. Dabei sei er einem „Ausländer“ begegnet, den er angebrüllt habe, Leuten wie ihm müsse man den Hals abschneiden.

Hoffmann glaubt nicht, dass er den Senat von der Schuld des Angeklagten überzeugen kann. Das Plädoyer halte er für seinen Mandanten. Der ergreift schließlich selbst das Wort. Er hoffe auf Gerechtigkeit, sagt Ahmed I. und fügt hinzu: Er wolle seine Solidarität mit der Familie Lübcke zum Ausdruck bringen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!