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#Einheitliche Notbremse passiert Bundesrat

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Einheitliche Notbremse passiert Bundesrat

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Bundes-Notbremse hat den Bundesrat passiert. In der Länderkammer wurde am Donnerstag kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, das bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern nächtliche Ausgangssperren vorsieht und Schulschließungen ab einem Wert von 165.

Zuvor hatte Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) die Kompetenzverlagerung in der Pandemiebekämpfung auf den Bund durch das Infektionsschutzgesetz scharf kritisiert. „Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland“, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt am Donnerstag in der Sondersitzung des Bundesrats. Die Länderkammer berate ein Gesetz, „dessen Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend sind“.

Zwar seien bei den Beratungen im Bundestag noch Korrekturen vorgenommen worden. „Doch drängt sich nunmehr noch deutlicher die Frage auf, worin der Mehrwert dieses Gesetzes für die Menschen in Deutschland liegt gegenüber der im vergangenen Jahr im Grundsatz bewährten Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen.“

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte, es sei
richtig, jetzt zu handeln, um die Zahl der Infektionen zu senken.
Dennoch habe er Bedenken gegen die konkrete Regelung, sagte er und
verwies auf rechtliche und praktische Bedenken, die auch die Frage
der Akzeptanz der Regelungen in der Bevölkerung berühre. „Man braucht
die Bürger als Partner“, sagte Bouffier. Gleichzeitig nannte er den
Vorwurf, die Länder würden „entmachtet“, „Blödsinn“.

Berlins Regierungschef Michael Müller bezeichnete das Gesetz als „eine Ergänzung – vielleicht eine wichtige Ergänzung unseres eigenen Handelns, ein Baustein mehr, nicht mehr und nicht weniger als ein Baustein“. Der SPD-Politiker betonte: „Und im übrigen bleibt die Ministerpräsidentenkonferenz wichtig.“  

Bundesrat musste nicht zustimmen

Der Bundesrat musste dem Gesetzesvorhaben allerdings nicht zustimmen. Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten ordnet die föderale Ordnung des Grundgesetzes nicht als zustimmungspflichtig ein. Das bedeutet, dass die Länderkammer das Verfahren lediglich hätte verzögern können, indem sie mit absoluter Mehrheit den Vermittlungsausschuss angerufen hätte.

Bei den vergangenen Novellen des Infektionsschutzgesetzes war das anders. Ihnen musste der Bundesrat unter anderem deshalb zustimmen, weil die Novellen Ermächtigungsgrundlagen für Rechtsverordnungen schufen, die die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen kann. Auch in der neuen Gesetzesnovelle wird die Bundesregierung zwar zu Rechtsverordnungen ermächtigt, doch ist die Regelung so gefasst, dass der Bundesrat den Verordnungen selbst zustimmen muss, weshalb die Ermächtigungsgrundlage nicht zustimmungspflichtig ist.

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