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#Erbprinz von Hannover vom Vater verklagt

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Erbprinz von Hannover vom Vater verklagt

Der Familienstreit bei den Welfen wird wohl bald vor Gericht ausgetragen. Ernst August Prinz von Hannover hat seinen Sohn, den Erbprinzen Ernst August von Hannover, darauf verklagt, ihm die Marienburg südlich von Hannover zurückzugeben. Der Sohn hatte das Schloss 2004 auf dem Weg der vorweggenommenen Erbfolge vom Vater übertragen bekommen. Zudem verlangt der Vater vom Sohn das Hausgut Calenberg sowie das Fürstenhaus Herrenhausen in Hannover zurück.

Reinhard Bingener

Reinhard Bingener

Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

Das Verhältnis zwischen dem skandalumwitterten Vater und seinem – wesentlich zurückhaltender auftretenden – Sohn ist schon seit Jahren zerrüttet. Das Familienoberhaupt will nicht akzeptieren, dass sein Sohn die neogotische Marienburg im vergangenen Jahr an eine Stiftung verschenkt hat, die vom Land Niedersachsen dominiert wird. Der Erbprinz hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem die Versuche der Welfen, die Immobilie langfristig profitabel zu betreiben, gescheitert waren. Die Marienburg soll nun unter dem Dach der Stiftung saniert und von erfahrenen Pächtern geführt werden. Die auf mindestens 27 Millionen Euro bezifferten Kosten für die Instandsetzung des Schlosses wollen sich Bund und Land teilen. Nach Einschätzung von Kennern der Familienverhältnisse geht es dem Vater in dem Streit allerdings nur vordergründig darum, die Marienburg im welfischen Familienbesitz zu halten. Kern des Streits ist die Kontrolle über das nach wie vor beträchtliche Vermögen der Welfen, das über die Liechtensteiner Herzog-von-Cumberland-Stiftung verwaltet wird.

Eine ganze Reihe von Vorwürfen

In der Klageschrift, die nun beim Landgericht Hannover liegt, erhebt der Vater eine ganze Reihe von Vorwürfen gegen den Sohn. Der Sohn habe sich „schwerwiegend an den Rechten, Rechtsgütern und Interessen“ des Vaters vergriffen und hinter seinem Rücken versucht, das Vermögen des Haus Hannovers an sich zu bringen. Zudem habe sich der Erbprinz unrechtmäßig Kunstwerke und Antiquitäten aus der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel und aus dem Historischen Museum Hannover angeeignet, darunter Gemälde, Kutschen und Skulpturen.

Das Familienoberhaupt, das nach eigenen Angaben schwerkrank und abgeschieden in einem Forsthaus in Österreich lebt, fühlt sich darüber hinaus durch seinen Sohn vernachlässigt. Eine Folge davon sei, dass der Vater im vergangenen Jahr eine Auseinandersetzung mit der österreichischen Polizei hatte, die zu seiner zwischenzeitlichen Festnahme führte.

Der Erbprinz wies diese Behauptungen seines Vaters am Dienstag als falsch zurück und bezeichnete die Klage als „substanzlos“. Die Stiftungslösung für die Marienburg sei rechtssicher, und das Schloss werde dadurch weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Zum Schutz seiner Familie und auch seines Vaters wollte sich der Erbprinz zu dem Streit nicht weiter öffentlich äußern. Der gerichtlichen Auseinandersetzung blickt der Erbprinz nach eigener Aussage gelassen entgegen.

Nach Informationen der F.A.Z. gibt es in der Klageschrift eine Auffälligkeit. Neben Ernst August gibt es noch einen zweiten Kläger: die EAH BetreibungsgmbH aus Salzburg. Geschäftsführer der Firma, die sich mit „Handel, Erwerb und Durchsetzung von Forderungen im In- und Ausland“ beschäftigt, ist Malte Berlin, der langjährige Rechtsanwalt des Familienoberhaupts der Welfen. Hintergrund ist offenbar, dass Prinz von Hannover, über dessen aufwendigen Lebensstil in der Vergangenheit immer wieder berichtet wurde, einen beträchtlichen Teil der Forderungen an die EAH BetreibungsgmbH abgetreten hat.

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